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Straßenausbaubeitragssatzung

Bisher hat die Gemeinde Neuendettelsau noch keine Straßenausbaubeitragssatzung in Kraft gesetzt.
Eine Rechtsgrundlage, nach der Erweiterungs- oder Verbesserungsmaßnahmen an Straßen, Wegen oder Parkplätzen abgerechnet werden könnte, gibt es also bislang nicht.

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Die erstmalige Herstellung einer Straße wird nach dem Erschließungsbeitragsrecht auf der Grundlage der §§ 127 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde abgerechnet.

 

Gemeinde 
Neuendettelsau

Johann-Flierl-Str. 19
91564 Neuendettelsau

Telefon: 09874 -  502-0
Telefax: 09874 -  502-99


rathaus@neuendettelsau.eu 

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der
gemeindlichen Einrichtungen
finden Sie [hier] .
http://www.komma-allianz.dehttp://www.em-n.eu/http://www.energieberatung.n-ergie.dehttp://www.romantisches-franken.de/http://www.vgn.de/e9e42973-35ab-63b5-4c29-f784af567f80http://www.vgn.de/komfortauskunft/auskunft/