Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,
,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Terminland GmbH
Terminland ist ein Dienst zur Online Terminbuchung bei der Gemeindeverwaltung.
Verarbeitungsunternehmen
Terminland GmbHGemeindeverwaltung Neuendettelsau
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Cookies akzeptieren

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Auszug aus Datenschutzerklärung Homepage Terminland GmbH

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Thomas Gutte Datenschutzberatung Hochstraße 2 65195 Wiesbaden Telefon: 0611 - 71186990 E-Mail: info@gutte-datenschutz.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Digitale Verwaltung as a Service
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuendettelsau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuendettelsau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Verkehrsversuch

Juni 2026 - Mai 2027

Banner

Auf Initiative des Landratsamtes Ansbach und der Gemeinde Neuendettelsau startet im Juni 2026 ein Verkehrsversuch zur Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr auf sogenannten beengten Kernfahrbahnen. Ziel dieses Projekts ist es, den Radverkehr im Ort sichtbarer zu machen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern.

Befragung durch Studierende der TH Nürnberg

In den kommenden Tagen sind in Neuendettelsau Studierende der TH Nürnberg unterwegs.

Sie führen eine Befragung im Rahmen des Verkehrsversuchs durch. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, den digitalen Fragebogen zu beantworten!

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Mehr Sichtbarkeit und Sicherheit für den Radverkehr

In vielen Straßen innerhalb der Gemeinde sind die Fahrbahnen relativ schmal. Bisher wurde der Radverkehr daher teilweise auf Gehwegen, zwischen Fußgängern und Radfahrern geführt. Diese gemeinsame Nutzung hat in der Vergangenheit jedoch zu Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden geführt. Insbesondere an Grundstücksausfahrten, Engstellen oder bei höherem Fußgängeraufkommen kommt es immer wieder zu kritischen Situationen und in der Vergangenheit leider auch zu Unfällen.

Mit dem Verkehrsversuch möchte man nun neue Wege ausprobieren. Durch die Markierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn sollen Radfahrende stärker im Straßenraum sichtbar werden. Schutzstreifen sind durch gestrichelte Linien gekennzeichnete Bereiche am Fahrbahnrand, die in erster Linie dem Radverkehr zur Verfügung stehen. Autofahrende dürfen diese bei Bedarf zwar überfahren, müssen dabei aber besonders auf den Radverkehr achten und ausreichend Abstand halten. In der Regel bedarf es bei der Markierung von Schutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten einer Restfahrbahnbreite (Kernfahrbahn), also einer Fahrbahn zwischen den Markierungen, von mindestens 4,50 m. Aufgrund der vielen beengten Ortsdurchfahrten im Landkreis Ansbach wäre die Markierung von Radschutzstreifen daher nur eingeschränkt bzw. kaum möglich.

Fragen & Antworten

Warum ein Verkehrsversuch?

In vielen Straßen innerhalb der Gemeinde sind die Fahrbahnen relativ schmal. Bisher wurde der Radverkehr daher teilweise auf Gehwegen, zwischen Fußgängern und Radfahrern geführt. Diese gemeinsame Nutzung hat in der Vergangenheit jedoch zu Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden geführt. Insbesondere an Grundstücksausfahrten, Engstellen oder bei höherem Fußgängeraufkommen kommt es immer wieder zu kritischen Situationen und in der Vergangenheit leider auch zu Unfällen. Die neue Lösung verlagert den Radverkehr stärker auf die Straße.

Was sind die Ziele des Projekts?

Die Maßnahme verfolgt mehrere Ziele: Zum einen soll das Unfallgeschehen auf Gehwegen reduziert werden, die derzeit auch für den Radverkehr freigegeben sind. Wenn mehr Radfahrende die Fahrbahn nutzen, kann sich die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen entspannen. Zum anderen soll das Radfahren im Ort insgesamt attraktiver werden. Eine bessere Sichtbarkeit im Straßenraum kann dazu beitragen, dass sich mehr Menschen für das Fahrrad als Verkehrsmittel im Alltag entscheiden. Langfristig soll so auch die innerörtliche Radverkehrsdichte erhöht werden. Über die zuvor für den Ort Neuendettelsau genannten Ziele möchte das Landratsamt Ansbach aus diesem Verkehrsversuch Erkenntnisse gewinnen, die es im Nachgang ermöglichen, diese Art der Verkehrsführung an weiteren Stellen des Landkreises Ansbach umzusetzen.

Was genau ist geplant?

Für den Verkehrsversuch wird ein Schutzstreifens von 1,50 m Breite entlang der Heilsbronner Straße, der Hauptstraße, der Bahnhofstraße sowie der Schlauersbacher Straße markiert.

Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass für klassische Schutzstreifen in der Regel eine ausreichend breite Fahrbahn – die sogenannte Kernfahrbahn – verbleibt. In vielen Ortsdurchfahrten im Landkreis - und so auch Neuendettelsau - sind diese Voraussetzungen jedoch nicht gegeben. Der Verkehrsversuch soll daher aufzeigen, ob und in welcher Form sich entsprechende Markierungen auch unter beengten Platzverhältnissen sinnvoll einsetzen lassen. Zugleich wird erwartet, dass die optische Einengung der Fahrbahn zu einer natürlichen Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten beiträgt.

Der Versuch wird von Juni 2026 bis Mai 2027 laufen - also ca. 1 Jahr.

Worauf müssen Verkehrsteilnehmer achten?

Für Radfahrende gilt:

  • Nutzen Sie die Schutzstreifen (gestrichelte Linien)!
  • Nur Kinder bis 12 Jahre dürfen weiterhin Gehwege benutzen
  • Fahren Sie defensiv, achten Sie auf abbiegende Fahrzeuge!

Für Autofahrende gilt: 

  • Der Schutzstreifen darf aufgrund der beengten Verhältnisse vom KFZ-Verkehr mitbenutzt werden.
  • Radfahrende haben Vorrang auf dem Schutzstreifen!
  • Bei Gegenverkehr: hinter Radfahrenden bleiben, nicht überholen!
  • Beim Überholen ausreichend Abstand halten!


Halten & Parken

  • Es gilt absolutes Halte- und Parkverbot auf Schutzstreifen V
  • Vorsicht beim Ein- und Aussteigen („Dooring“-Gefahr!)
  • Achtung: Teilweise geänderte Parksituation im Ort!

Beteiligte und wissenschaftliche Auswertung

Die Maßnahme wird neben dem Landratsamt Ansbach und der Gemeinde Neuendettelsau durch das Staatlichen Bauamt Ansbach und die Polizei sowie die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm begleitet. Die Aktion wird außerdem unterstützt durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK Bayern), den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), Kreisverband Ansbach sowie das Aktionsbündnis Verkehrswende.

Der Verkehrsversuch ist auf ein Jahr angelegt und wird während dieser Zeit intensiv beobachtet. Dabei wird unter anderem analysiert, wie sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden verändert, wie sich die Sicherheitslage entwickelt und wie die neuen Markierungen angenommen werden. Im Zuge dieses Versuches kommt es daher immer wieder auch zu Befragungen durch Studierende der Hochschule.

Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, künftige Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis fundiert weiterzuentwickeln und gegebenenfalls auch auf andere Kommunen zu übertragen. Ziel bleibt eine sichere, zeitgemäße und nachhaltige Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden.