Mehr Sichtbarkeit und Sicherheit für den Radverkehr
In vielen Straßen innerhalb der Gemeinde sind die Fahrbahnen relativ schmal. Bisher wurde der Radverkehr daher teilweise auf Gehwegen, zwischen Fußgängern und Radfahrern geführt. Diese gemeinsame Nutzung hat in der Vergangenheit jedoch zu Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden geführt. Insbesondere an Grundstücksausfahrten, Engstellen oder bei höherem Fußgängeraufkommen kommt es immer wieder zu kritischen Situationen und in der Vergangenheit leider auch zu Unfällen.
Mit dem Verkehrsversuch möchte man nun neue Wege ausprobieren. Durch die Markierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn sollen Radfahrende stärker im Straßenraum sichtbar werden. Schutzstreifen sind durch gestrichelte Linien gekennzeichnete Bereiche am Fahrbahnrand, die in erster Linie dem Radverkehr zur Verfügung stehen. Autofahrende dürfen diese bei Bedarf zwar überfahren, müssen dabei aber besonders auf den Radverkehr achten und ausreichend Abstand halten. In der Regel bedarf es bei der Markierung von Schutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten einer Restfahrbahnbreite (Kernfahrbahn), also einer Fahrbahn zwischen den Markierungen, von mindestens 4,50 m. Aufgrund der vielen beengten Ortsdurchfahrten im Landkreis Ansbach wäre die Markierung von Radschutzstreifen daher nur eingeschränkt bzw. kaum möglich.
Fragen & Antworten
Warum ein Verkehrsversuch?
In vielen Straßen innerhalb der Gemeinde sind die Fahrbahnen relativ schmal. Bisher wurde der Radverkehr daher teilweise auf Gehwegen, zwischen Fußgängern und Radfahrern geführt. Diese gemeinsame Nutzung hat in der Vergangenheit jedoch zu Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden geführt. Insbesondere an Grundstücksausfahrten, Engstellen oder bei höherem Fußgängeraufkommen kommt es immer wieder zu kritischen Situationen und in der Vergangenheit leider auch zu Unfällen. Die neue Lösung verlagert den Radverkehr stärker auf die Straße.
Was sind die Ziele des Projekts?
Die Maßnahme verfolgt mehrere Ziele: Zum einen soll das Unfallgeschehen auf Gehwegen reduziert werden, die derzeit auch für den Radverkehr freigegeben sind. Wenn mehr Radfahrende die Fahrbahn nutzen, kann sich die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen entspannen. Zum anderen soll das Radfahren im Ort insgesamt attraktiver werden. Eine bessere Sichtbarkeit im Straßenraum kann dazu beitragen, dass sich mehr Menschen für das Fahrrad als Verkehrsmittel im Alltag entscheiden. Langfristig soll so auch die innerörtliche Radverkehrsdichte erhöht werden. Über die zuvor für den Ort Neuendettelsau genannten Ziele möchte das Landratsamt Ansbach aus diesem Verkehrsversuch Erkenntnisse gewinnen, die es im Nachgang ermöglichen, diese Art der Verkehrsführung an weiteren Stellen des Landkreises Ansbach umzusetzen.
Was genau ist geplant?
Für den Verkehrsversuch wird ein Schutzstreifens von 1,50 m Breite entlang der Heilsbronner Straße, der Hauptstraße, der Bahnhofstraße sowie der Schlauersbacher Straße markiert.
Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass für klassische Schutzstreifen in der Regel eine ausreichend breite Fahrbahn – die sogenannte Kernfahrbahn – verbleibt. In vielen Ortsdurchfahrten im Landkreis - und so auch Neuendettelsau - sind diese Voraussetzungen jedoch nicht gegeben. Der Verkehrsversuch soll daher aufzeigen, ob und in welcher Form sich entsprechende Markierungen auch unter beengten Platzverhältnissen sinnvoll einsetzen lassen. Zugleich wird erwartet, dass die optische Einengung der Fahrbahn zu einer natürlichen Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten beiträgt.
Der Versuch wird von Juni 2026 bis Mai 2027 laufen - also ca. 1 Jahr.
Worauf müssen Verkehrsteilnehmer achten?
Für Radfahrende gilt:
- Nutzen Sie die Schutzstreifen (gestrichelte Linien)!
- Nur Kinder bis 12 Jahre dürfen weiterhin Gehwege benutzen
- Fahren Sie defensiv, achten Sie auf abbiegende Fahrzeuge!
Für Autofahrende gilt:
- Der Schutzstreifen darf aufgrund der beengten Verhältnisse vom KFZ-Verkehr mitbenutzt werden.
- Radfahrende haben Vorrang auf dem Schutzstreifen!
- Bei Gegenverkehr: hinter Radfahrenden bleiben, nicht überholen!
- Beim Überholen ausreichend Abstand halten!
Halten & Parken
- Es gilt absolutes Halte- und Parkverbot auf Schutzstreifen V
- Vorsicht beim Ein- und Aussteigen („Dooring“-Gefahr!)
- Achtung: Teilweise geänderte Parksituation im Ort!
Beteiligte und wissenschaftliche Auswertung
Die Maßnahme wird neben dem Landratsamt Ansbach und der Gemeinde Neuendettelsau durch das Staatlichen Bauamt Ansbach und die Polizei sowie die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm begleitet. Die Aktion wird außerdem unterstützt durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK Bayern), den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), Kreisverband Ansbach sowie das Aktionsbündnis Verkehrswende.
Der Verkehrsversuch ist auf ein Jahr angelegt und wird während dieser Zeit intensiv beobachtet. Dabei wird unter anderem analysiert, wie sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden verändert, wie sich die Sicherheitslage entwickelt und wie die neuen Markierungen angenommen werden. Im Zuge dieses Versuches kommt es daher immer wieder auch zu Befragungen durch Studierende der Hochschule.
Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, künftige Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis fundiert weiterzuentwickeln und gegebenenfalls auch auf andere Kommunen zu übertragen. Ziel bleibt eine sichere, zeitgemäße und nachhaltige Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden.
Ihre häufigsten Fragen zum Radschutzstreifen
Was ist ein Radschutzstreifen und wofür wird er eingesetzt?
Ein Radschutzstreifen ist ein markierter Bereich am Fahrbahnrand, der Radfahrenden eine bevorzugte Nutzung ermöglicht. Er dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit, indem er den Radverkehr sichtbar macht und den Abstand zum vorbeifließenden Verkehr erhöht.
Worin unterscheidet sich ein Radschutzstreifen von einem Radfahrstreifen?
Ein Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene Linie markiert und darf von Autos nicht befahren werden. Ein Radschutzstreifen wie in Neuendettelsau hingegen ist gestrichelt und kann im Bedarfsfall mitbenutzt werden.
Dürfen Autos auf einem Radschutzstreifen fahren?
Grundsätzlich dürfen Kraftfahrzeuge den Radschutzstreifen bei Bedarf überfahren. Aufgrund der verengten Kernfahrbahn ist es im Rahmen des Verkehrsversuchs unerlässlich, dass Kraftfahrzeuge diesen Bereich als Fahrbahn nutzen (!). Wichtig dabei ist, dass dadurch kein Radfahrer gefährdet werden darf.
Welche Regeln bestehen für Park- und Haltevorgänge auf Radschutzstreifen?
Das Halten und Parken auf Radschutzstreifen ist grundsätzlich unzulässig, da dadurch der Schutzraum für Radfahrende blockiert wird. Kurzzeitiges Halten ist nur in klar begründeten Ausnahmefällen erlaubt, sofern keine Gefährdung oder Behinderung des Radverkehrs entsteht. Beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen ist besonders auf Radfahrende zu achten (z. B. „Dooring“-Gefahr durch unachtsam geöffnete Fahrzeugtüren).
Was gilt für radfahrende Kinder?
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Wenn ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen. Der Fußgängerverkehr darf aber weder gefährdet noch behindert werden.

