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WAS_BGS_2012_07_01.pdf

Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuendettelsau (BGS-WAS) Vom 19.06.2012 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Neuen- dettelsau folgende Beitrags- und [...] Änderungs- satzung vom 12. März 2009, außer Kraft. Neuendettelsau, 19. Juni 2012 Gemeinde Neuendettelsau gez. Korn 1. Bürgermeister [...] und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: § 1 Beitragserhebung Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversor- gungseinrichtung einen Beitrag. § 2 Beitragstatbestand[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 21.06.2022
Kleineinleitersatzung_1982_05_21.pdf

1977 (GVBl S. 82) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe: § 1 Abgabenerhebung Die Gemeinde erhebt zur Abwälzung der von [...] Gesamtschuldner. § 5 Abgabemaßstab Die Abgabe wird nach der Zahl der Einwohner auf dem Grundstück berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist der 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten [...] Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt, für dessen Einleitung die Gemeinde nach Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 BayAbwAG anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 21.06.2022
EWS_1._AEnd._2019_06_01.pdf

Diese Satzung tritt am 01. Juni 2019 in Kraft. Neuendettelsau, den 06. Mai 2019 Gemeinde Neuendettelsau (Korn) 1. Bürgermeister Bekanntmachungsvermerk Die Satzung wurde im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 10 [...] bekannt gemacht. Sie tritt am 01. Juni 2019 in Kraft. Neuendettelsau, 17. Mai 2019 Gemeinde Neuendettelsau Korn) 1. Bürgermeister [...] Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Neuendettelsau (Entwässerungssatzung - EWS) Vom 06. Mai 2019 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 21.06.2022
EWS_2018_01_01.pdf

verdeckt, sind sie auf Anordnung der Gemeinde freizulegen. (4) Soweit die Gemeinde die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde die Bestätigungen nach Abs. 3 vor Verdeckung [...] hervorgerufen werden. (2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflich- [...] Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Satzung: § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
EWS_BGS_2020_08_06.pdf

tzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuendettelsau (BGS/EWS) vom 5. August 2020 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Beitrags- und [...] der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01.mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der [...] der Abzug auch insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 31.12. mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unterschreiten würde. 2In [mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
Hundesteuersatzung_2006_01_01.pdf

über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus. (2) [...] tzung geändert. Die Änderungen sind rot eingetragen. Satzung der Gemeinde Neuendettelsau für die Erhebung der Hundesteuer Die Gemeinde Neuendettelsau erlässt aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabg [...] ausgegangen wird, erteilt die Gemeinde. (3) Bei in § 1 Abs. 2 der Verordnung aufgeführten Hunderassen wird die Eigenschaft als Kampf- hunde vermutet, solange nicht der Gemeinde als der zuständigen Behörde[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
Gruenanlagen-_und_Spielplatzsatzung_2015_06_30.pdf

die die Gemeinde der Allgemeinheit unentgeltlich zugänglich gemacht hat. (2) Kinderspielanlagen im Sinne dieser Satzung sind Flächen und Einrichtungen für Spiele im Freien, die der Allgemeinheit zugänglich [...] Satzung der Gemeinde Neuendettelsau über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Kinderspielanlagen Vom 30. Juni 2015 Die Gemeinde Neuendettelsau erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und [...] Polizei und den zuständigen Bediensteten der Gemeinde oder von ihr beauftragten Dritten auf Verlangen vorzuzeigen. (5) Im Übrigen bleiben die Rechte der Gemeinde als Eigentümerin der als Anlagen gewid- meten[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
Geschaeftsordnung_GR_2020-2026.pdf

Vertretung der Gemeinde erteilen. Gemeinde Neuendettelsau 17 § 14 Abhalten von Bürgerversammlungen (1) 1Der erste Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinde- rats auch öfter [...] Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, weitere Stellvertretung, Aufgaben (1) Der erste Bürgermeister wird im Fall der Verhinderung vom zweiten Bürgermeister oder von der zweiten Bürgermeisterin und [...] der erste Bürgermeister im Rahmen der Geschäftsverteilung nach Anhörung der weiteren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen einzelne Befugnisse (§§ 7 bis 11) überträgt (Art. 39 Abs. 2 GO). Gemeinde Neuendettelsau[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
Gemeindeverfassungsrecht_2020_05_29.pdf

die Ortssprecher entsprechend. § 4 Erster Bürgermeister Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. § 5 Weitere Bürgermeister Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte. § 6 In-Kraft-Treten 1Diese [...] huss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern • Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 eh [...] Ferienausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern • Werkausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
Buergerentscheidsatzung_2022_02_23.pdf

4 - Bürgerverzeichnisse (1) Die Gemeinde führt für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten. Dieses Bürgerverzeichnis wird am Tage der Einreichung des Bürgerbegehrens von der Gemeinde angelegt [...] oder der Vollständigkeit des Bürgerverzeichnisses jede stimmberechtigte Person 1. zu den zu ihrer Person eingetragenen Daten, 2. zu Daten von anderen im Bürgerverzeichnis eingetragenen Personen, wenn sie [...] igte Person, die in einem Bürgerverzeichnis eingetragen ist, oder die aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund in das Bürgerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält von der Gemeinde auf Antrag[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022