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Rechtsverordnung_ueber_die_Zulassung_des_Betriebs_von_Autowaschanlagen_an_Sonn-_und_Feiertagen_in_der_Gemeinde_Neuendettelsau.pdf

Gesetz vom 9. Mai 2006 (GVBl S. 190), erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Rechtsverordnung: § 1 Betrieb von Autowaschanlagen (1) In der Gemeinde Neuendettelsau dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und [...] nach ihrer Bekanntmachung, in Kraft. Ort, Datum (Siegel) Gemeinde Neuendettelsau Neuendettelsau, 28.06.2022 Christoph Schmoll Erster Bürgermeister [...] Rechtsverordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Neuendettelsau vom 27.06.2022 Aufgrund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 28.06.2022
Werkebetriebssatzung_2011_06_14.pdf

ziehen. . § 7 Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters (1) Der 1. Bürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses. Er ist Vorgesetzter der Werkleitung. (2) Der 1. Bürgermeister erlässt anstelle des Gemeinderates [...] Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Satzung: § 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital (1) Die Gemeindewerke der Gemeinde Neuendettelsau werden als organisatorisch, [...] eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) der Gemeinde Neuendettelsau geführt. (2) Der Eigenbetrieb führt den Namen Gemeindewerke Neuendettelsau. Die Gemeinde tritt in Angelegenheiten des Eigenbetriebes[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 21.06.2022
WAS_2012_07_01.pdf

durch die Gemeinde oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen, dass in ein Installateurverzeichnis der Gemeinde oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Die Gemeinde ist berechtigt [...] ng der Gemeinde Neuendettelsau (Wasserabgabesatzung - WAS -) Vom 19.06.2012 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau [...] wird. Wel- che Grundstücke durch die Versorgungsleitung erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde. (3) Die Gemeinde kann den Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungs- leitung versagen,[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 21.06.2022
WAS_BGS_2._AEnd._2021_01_01.pdf

Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuendettelsau (BGS-WAS) vom 01.12.2020 Aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Satzung zur [...] Satzung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft. Neuendettelsau, den 01.12.2020 Gemeinde Neuendettelsau Christoph Schmoll 1. Bürgermeister [...] entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 21.06.2022
WAS_BGS_1._AEnd._2016_07_01.pdf

Diese Satzung tritt zum 01. Juli 2016 in Kraft. Neuendettelsau, den 15.06.2016 Gemeinde Neuendettelsau (Korn) 1. Bürgermeister [...] (BGS-WAS) Vom 15.06.2016 Aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Neuen- dettelsau folgende Satzung zur Änderung ihrer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserab [...] entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 21.06.2022
WAS_BGS_2012_07_01.pdf

Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuendettelsau (BGS-WAS) Vom 19.06.2012 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Neuen- dettelsau folgende Beitrags- und [...] Änderungs- satzung vom 12. März 2009, außer Kraft. Neuendettelsau, 19. Juni 2012 Gemeinde Neuendettelsau gez. Korn 1. Bürgermeister [...] und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: § 1 Beitragserhebung Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversor- gungseinrichtung einen Beitrag. § 2 Beitragstatbestand[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
Kleineinleitersatzung_1982_05_21.pdf

1977 (GVBl S. 82) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe: § 1 Abgabenerhebung Die Gemeinde erhebt zur Abwälzung der von [...] Gesamtschuldner. § 5 Abgabemaßstab Die Abgabe wird nach der Zahl der Einwohner auf dem Grundstück berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist der 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten [...] Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt, für dessen Einleitung die Gemeinde nach Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 BayAbwAG anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
EWS_1._AEnd._2019_06_01.pdf

Diese Satzung tritt am 01. Juni 2019 in Kraft. Neuendettelsau, den 06. Mai 2019 Gemeinde Neuendettelsau (Korn) 1. Bürgermeister Bekanntmachungsvermerk Die Satzung wurde im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 10 [...] bekannt gemacht. Sie tritt am 01. Juni 2019 in Kraft. Neuendettelsau, 17. Mai 2019 Gemeinde Neuendettelsau Korn) 1. Bürgermeister [...] Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Neuendettelsau (Entwässerungssatzung - EWS) Vom 06. Mai 2019 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
EWS_2018_01_01.pdf

verdeckt, sind sie auf Anordnung der Gemeinde freizulegen. (4) Soweit die Gemeinde die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde die Bestätigungen nach Abs. 3 vor Verdeckung [...] hervorgerufen werden. (2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflich- [...] Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Satzung: § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
EWS_BGS_2020_08_06.pdf

tzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuendettelsau (BGS/EWS) vom 5. August 2020 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Beitrags- und [...] der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01.mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der [...] der Abzug auch insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 31.12. mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unterschreiten würde. 2In [mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022