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Terminland GmbHGemeindeverwaltung Neuendettelsau
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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 1441 Ergebnisse in 60 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 1411 bis 1420 von 1441.
EWS_2018_01_01.pdf

verdeckt, sind sie auf Anordnung der Gemeinde freizulegen. (4) Soweit die Gemeinde die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde die Bestätigungen nach Abs. 3 vor Verdeckung [...] hervorgerufen werden. (2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflich- [...] Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Satzung: § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 186,64 KB
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Zuletzt geändert: 21.06.2022
EWS_1._AEnd._2019_06_01.pdf

Diese Satzung tritt am 01. Juni 2019 in Kraft. Neuendettelsau, den 06. Mai 2019 Gemeinde Neuendettelsau (Korn) 1. Bürgermeister Bekanntmachungsvermerk Die Satzung wurde im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 10 [...] bekannt gemacht. Sie tritt am 01. Juni 2019 in Kraft. Neuendettelsau, 17. Mai 2019 Gemeinde Neuendettelsau Korn) 1. Bürgermeister [...] Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Neuendettelsau (Entwässerungssatzung - EWS) Vom 06. Mai 2019 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 21.06.2022
Kleineinleitersatzung_1982_05_21.pdf

1977 (GVBl S. 82) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe: § 1 Abgabenerhebung Die Gemeinde erhebt zur Abwälzung der von [...] Gesamtschuldner. § 5 Abgabemaßstab Die Abgabe wird nach der Zahl der Einwohner auf dem Grundstück berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist der 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten [...] Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt, für dessen Einleitung die Gemeinde nach Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 BayAbwAG anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022
EWS_BGS_2025_2.Aenderung.pdf

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuendettelsau (BGS/EWS) vom 02.12.2025 Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Satzung zur Änderung [...] Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Neuendettelsau, 02.12.2025 Gemeinde Neuendettelsau gez. Christoph Schmoll 1. Bürgermeister Die Satzung wird im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 25/2025 vom 17.12 [...] Gem. Art. 2 tritt sie zum 01.01.2026 in Kraft. Neuendettelsau, 02.12.2025 Gemeinde Neuendettelsau Christoph Schmoll 1. Bürgermeister[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 20.01.2026
Benutzungsgebühren_für_gemeindliche_Sportstätten_ab_01.01.2026.pdf

SeiteSeite 1 von 2 Seite 1 von 2 Gemeinde Neuendettelsau Benutzungsgebühren für gemeindliche Sportstätten Gültig ab dem 01.01.2026 Dreifachturnhalle Nutzung Preis für privat oder ortsansässige Vereine[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 03.03.2026
Verkaufsoffene_Sonntage_Verordnung_2026.pdf

ng ist an diesem Tag dann nicht zulässig. Gemeinde Neuendettelsau, 01. Januar 2026 Christoph Schmoll Erster Bürgermeister Hinweise zur Verordnung der Gemeinde Neuendettelsau über die Öffnung von Ver- [...] Verordnung der Gemeinde Neuendettelsau über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet Neuen- dettelsau für [...] Grund des Art. 6 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes vom 25. Juli 20025 (GVBl. S. 246), erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Verordnung: § 1 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage Abweichend von der Vorschrift[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Zuletzt geändert: 21.04.2026
2026_-_Satzung_BGS-WAS.pdf

Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuendettelsau (BGS-WAS) vom 11.05.2026 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Beitrags- und [...] Änderungssatzung vom 25.11.2024, außer Kraft. Neuendettelsau, den 11.05.2026 Gemeinde Neuendettelsau Christoph Schmoll 1. Bürgermeister [...] und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: § 1 Beitragserhebung Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. § 2 Beitragstatbestand[mehr]

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Zuletzt geändert: 22.05.2026
Gemeindeverfassungsrechts_2026.pdf

die Ortssprecher entsprechend. § 4 Erster Bürgermeister Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. § 5 Weitere Bürgermeister Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte. § 6 In-Kraft-Treten 1Diese [...] chuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehr [...] Ferienausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern Werkausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen[mehr]

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Zuletzt geändert: 22.05.2026
Geschäftsordnung_GR_2026.pdf

Vertretung der Gemeinde erteilen. § 14 Abhalten von Bürgerversammlungen (1) 1Der erste Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinde- rats auch öfter, eine Bürgerversammlung ein (Art [...] Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, weitere Stellvertretung, Aufgaben (1) Der erste Bürgermeister wird im Fall der Verhinderung vom zweiten Bürgermeister oder von der zweiten Bürgermeisterin und [...] ersten Bürgermeister gemäß Art. 37 Abs. 2 GO zur selbststän- digen Erledigung übertragen. § 13 Vertretung der Gemeinde nach außen (1) Die Befugnis des ersten Bürgermeisters zur Vertretung der Gemeinde nach[mehr]

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Zuletzt geändert: 22.05.2026
WAS_2012_07_01.pdf

durch die Gemeinde oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen, dass in ein Installateurverzeichnis der Gemeinde oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Die Gemeinde ist berechtigt [...] ng der Gemeinde Neuendettelsau (Wasserabgabesatzung - WAS -) Vom 19.06.2012 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau [...] wird. Wel- che Grundstücke durch die Versorgungsleitung erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde. (3) Die Gemeinde kann den Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungs- leitung versagen,[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.06.2022