Willkommen beim Bürgerservice Online
Wir freuen uns, dass Sie unseren Online-Dienst nutzen!
Mit BÜRGERSERVICE ONLINE bieten wir einen Service an, der Ihnen für verschiedene, häufig benötigte Dienstleistungen den Weg ins Rathaus erspart. Sie können bequem von zu Hause aus Ihren Wunsch über das Internet bei uns in Auftrag geben.
Mit der Bereitstellung der Online-Verfahren hat die Gemeinde Neuendettelsau die Fa. Komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Partner beauftragt. Sollten Sie einen Online-Antrag aufrufen, werden Sie daher auf die Seiten der Fa. Komuna weitergeleitet. Hier können Sie die Datenschutzerklärung für den Bürgerservice einsehen:
Datenschutz-Hinweise Bürgerservice (PDF-Dokument, 250,34 KB, 11.09.2020).
Soweit Gebühren anfallen, können Sie sicher und unkompliziert per Lastschrift bezahlen.
Aus rechtlichen Gründen ist bei einigen Vorgängen jedoch nach wie vor Ihr persönlicher Besuch im Rathaus unvermeidlich. Wir danken für Ihr Verständnis.
Welche Dienste wir im Einzelnen anbieten ist unten in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Ihr BÜRGERSERVICE-ONLINE TEAM
der Gemeinde Neuendettelsau
Meldeamt
An-/ Ummeldung
Auskunftssperre
Antrag auf Ausstellung einer Auskunftssperre
Der Antrag ist gebührenfrei
Zum Antrag
Einfaches Führungszeugnis
Wenn Sie ein "Erweitertes Führungszeugnis" benötigen, beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise!
Einfaches Führungszeugnis beantragen
Erweitertes Führungszeugnis
Wenn Sie ein Erweitertes Führungszeugnis benötigen, können Sie dieses...
- im Rathaus beantragen. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt wegen Vorlage einer Bestätigung der anfordernden Stelle notwendig.
oder: - online beantragen beim Bundesamt für Justiz:
Hier erhalten Sie Informationen zum Online-Antrag und was Sie dafür benötigen. Bitte beachten Sie das Erklär-Video!
Hier geht es zum Online-Antrag.
Führerscheinantrag
Auf der Homepage des Landratsamts Ansbach können Sie die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis herunterladen. Hier finden Sie außerdem sämtliche Dienstleistungen der Führerscheinstelle in der Übersicht.
Lohnsteuerkarte
Es werden seit 2010 keine Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben!
Wenn Sie Ihre Steuerklassen oder andere Steuermerkmale ändern wollen, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Ansbach.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier
Meldebescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer Einfachen Meldebescheinigung
Zum Antrag
Antrag auf Ausstellung einer Erweiterten Meldebescheinigung
Zum Antrag
Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung beim Rentenversicherungsträger
Zum Antrag
Melderegisterauskunft
- Schriftliche Melderegisterauskunft
zum Antrag (PDF-Dokument, 251,33 KB, 11.09.2020)
- Online-Melderegisterauskunft
Nutzungsvereinbarung für Behörden (PDF-Dokument, 48,72 KB, 11.09.2020)
Nutzungsvereinbarung für private Institutionen (PDF-Dokument, 57,29 KB, 11.09.2020)
Vor der Nutzung dieses Online-Dienstes bitte ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden. Sie erhalten dann ein Passwort und eine Zugangskennung.
Steueridentifikationsnummer
Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer nicht mehr?
Steueridentifikationsnummer beantragen
Übermittlungssperre
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Der Antrag ist gebührenfrei
Zum Antrag
Weitere Informationen
Bei der Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ohne Angaben von Gründen, z.B. an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Parteien, Wählergruppen, Mandatsträger, Adressbuchverlage oder das Bundesamt für Wehrverwaltung, widersprechen.
Von der Übermittlungssperre zu unterscheiden ist die Auskunftssperre nach § 51 BMG.
Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauszüge (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie Anschrift) erteilen. Die Melderegisterauskunft kann auf schriftlichen Antrag des Meldepflichtigen eingeschränkt werden, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnlichen schutzwürdigen Belangen erwachsen kann.
Einen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie schriftlich unter Angaben der Gründe im Meldeamt der Gemeinde Neuendettelsau stellen.
Passamt
Personalausweis
Keine Online-Beantragung möglich
Personalausweis (unter 24. Lebensjahr / Gültigkeit 6 Jahre)
Kosten: 22,80 €
Personalausweis (ab 24. Lebensjahr / Gültigkeit 10 Jahre)
Kosten: 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate)
Kosten: 10,00 €
Ob ein vorläufiger Personalausweis augestellt werden kann, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeiter/innen des Passamts!
Das benötigen wir für die Ausstellung eines neuen Personalausweises:
- Bisheriger Personalausweis
- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde)
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Persönliche Vorsprache erforderlich
Zusatzinfos finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums.
Statusabfrage für Ihr beantragtes Dokument
Die Abfrage ist gebührenfrei
Zur Abfrage
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
Zur Vollmacht
Reisepass
Deutscher Reisepass (unter 24. Lebensjahr / Gültigkeit 6 Jahre)
Kosten: 37,50 €
Deutscher Reisepass (ab 24. Lebensjahr / Gültigkeit 10 Jahre)
Kosten: 70,00 €
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
Kosten: 26,00 €
Ob ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeitern des Passamtes.
Das benötigen wir für die Ausstellung eines Reisepasses
- Bisheriger Reisepass
- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde)
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Persönliche Vorsprache erforderlich
Statusabfrage für Ihr beantragtes Dokument:
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses:
Meldung Verlust Personaldokument
Die Meldung ist gebührenfrei
Zur Meldung
Reisedokumente für Kinder
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es besteht für Kinder nur noch die Auswahl zwischen Personalausweis und Reisepass.
Zu beachten sind hierbei die Einreisebestimmungen des Zielreiselandes. Siehe dazu die Länderinfos des Auswärtigen Amtes.
Standesamt
Personenstandsurkunden
Sie können hier online Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden beantragen.
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Eheschließung
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Geburt
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Lebenspartnerschaftsschließung
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Sterbefall
Anzeige einer Geburt
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Beantragung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls
Sonstige Vorgänge
Antrag auf Baumfällung oder Baumveränderung
Antrag auf Gastschulbesuch
Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten
Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers
Zum Antrag (PDF-Dokument, 494,81 KB, 29.06.2023)
Für die Ortsteile Aich, Bechhofen, Geichsenhof, Mausendorf, Steinhof, Watzendorf, Wernsbach und Wollersdorf ist das Formular an das Sachgebiet Abgaben zu melden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Sabrina Sachse, Telefonnummer: 09874 502 213, Zimmer 8, Johann-Flierl-Straße 19, 91564 Neuendettelsau zur Verfügung.
In allen anderen Fällen ist das Formular den Gemeindewerken Neuendettelsau, Telefonnummer: 09874 502 800 zu melden.
Archivbenutzungsantrag
SEPA-Lastschriftmandat
Der Antrag ist gebührenfrei
Zum Formular
Fundamt Online
Sie haben einen Gegenstand verloren?
Dann können Sie hier eine Verlustmeldung an das Fundamt übermitteln.
Hundesteuer/Anmeldung
Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet Neuendettelsau ist steuerpflichtig.
Die Besteuerung der Hundehaltung geht weit in das 19. Jahrhundert zurück und hat neben fiskalischen auch ordnungspolitische Gründe. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Hund über vier Monate alt ist. Steuerschuldner ist der Halter bzw. die Halterin des Hundes.
Höhe der Hundesteuer
Im Hauptort Neuendettelsau beträgt die Hundesteuer grundsätzlich für den ersten Hund 40,00 Euro, in den Ortsteilen 20,00 Euro und für jeden weiteren Hund 60,00 Euro im Kalenderjahr.
Für spezielle Sonderfälle sieht die Hundesteuersatzung eine Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung vor.
Zu Fragen der Steuerermäßigung sowie Steuerbefreiung wenden Sie sich bitte an Frau Sabrina Sachse, Email: sabrina.sachse(@)neuendettelsau.eu, Telefonnummer: 09874 502213, Zimmer Nummer 9, Johann-Flierl-Straße 19, 91564 Neuendettelsau.
Anmeldung
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, einen über vier Monate alten Hund, innerhalb von vierzehn Tagen beim Sachgebiet Abgaben anzumelden.
Sie können Ihren Hund auch per Online-Antrag anmelden.
Hundesteuermarke
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde Neuendettelsau eine Hundesteuermarke aus. Sie dürfen mit Ihrem Hund außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten und gültigen Steuermarke umherlaufen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie bei Nichtkennzeichnung des Hundes eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Die Steuermarke ist bis zum Ende der Hundesteuerpflicht gültig. Bei Verlust oder Beschädigung der Steuermarke bekommen Sie auf Antrag beim Sachgebiet Abgaben eine neue Steuermarke ausgehändigt. Die Steuermarke müssen Sie bei Abmeldung des Hundes zurückgeben.
Bitte beachten Sie:
Für das Halten von Kampfhunden (dazu zählen u.a. auch Rottweiler) ist zusätzlich eine Genehmigung des Ordnungsamtes notwendig. Informationen über das Halten von Kampfhunden sind beim Ordnungsamt, Frau Schmoll, unter der Telefonnummer: 09874 502141, zu erhalten.
Hundesteuer/Abmeldung
Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet Neuendettelsau ist steuerpflichtig. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Hund über vier Monate alt ist. Steuerschuldner ist der Halter bzw. die Halterin des Hundes.
Abmeldung
Wenn Sie Ihren Hund veräußern, Ihr Hund entlaufen oder verstorben ist, oder wenn Sie aus Ansbach verzogen sind, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von vierzehn Tagen beim Sachgebiet Abgaben abmelden. Die zugeteilte Hundesteuermarke müssen Sie zurückgeben.
Wenn Ihr Hund verstorben ist, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung des Tierarztes beim Sachgebiet Abgaben vorlegen.
Sie können Ihren Hund auch per Online-Antrag abmelden.
Hundesteuermarke
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde Neuendettelsau eine Hundesteuermarke aus. Sie dürfen mit Ihrem Hund außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten und gültigen Steuermarke umherlaufen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie bei Nichtkennzeichnung des Hundes eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Die Steuermarke ist bis zum Ende der Hundesteuerpflicht gültig. Bei Verlust oder Beschädigung der Steuermarke bekommen Sie auf Antrag beim Sachgebiet Abgaben eine neue Steuermarke ausgehändigt. Die Steuermarke müssen Sie bei Abmeldung des Hundes zurückgeben.
Bitte beachten Sie:
Für das Halten von Kampfhunden (dazu zählen u.a. auch Rottweiler) ist zusätzlich eine Genehmigung des Ordnungsamtes notwendig. Informationen über das Halten von Kampfhunden sind beim Ordnungsamt, Frau Schmoll, unter der Telefonnummer: 09874 502141, zu erhalten.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gewerbe
Gaststättenerlaubnis (vorübergehend)
Antrag auf Ausstellung einer
vorübergehenden Gaststättenerlaubnis
Zum Antrag (PDF-Dokument, 108,58 KB, 11.09.2020)
Gewerbeanmeldung
Wichtige Info für Unternehmensgründer/innen: Seit dem 1. Januar 2021 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung (FsE).
Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt zur steuerlichen Erfassung für Neugründer/innen (PDF-Dokument, 224,94 KB, 17.07.2023) sowie diesen ELSTER-Flyer (PDF-Dokument, 1,76 MB, 17.07.2023).
Gewerbe ab-/ ummeldung
Sie können Ihr Gewerbe
- online abmelden
- online ummelden
- oder die Anträge zum Ausdrucken nutzen:
Abmeldung (PDF-Dokument, 131,36 KB, 11.09.2020)
Ummeldung (PDF-Dokument, 139,65 KB, 11.09.2020)
Gewerbezentralregister
Sie können hier online eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen
Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Verkehr
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
Hier können Sie einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen
Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung
Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Sonstiges
Abbrennen und Erwerb von Feuerwerk der Klasse II (Ausnahmegenehmigung)
Abbrennen eines Traditionsfeuers
Antrag auf Festsetzung eines Marktes
Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel
Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis einer öffentlichen Vergnügung
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung/Verkürzung/Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe
Erlaubnis zur Plakatierung
Erteilung eines Fischereischeins
Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst
Negativzeugnis für Hunde
Hunde der Kategorie 2 sind, wenn für sie von der Gemeinde ein Negativzeugnis erstellt wurde, von den Restriktionen des Art. 37 LStVG befreit. Dieses Negativzeugnis wird erteilt, wenn der Halter durch Vorlage eines Gutachtens nachgewiesen hat, dass sein Tier nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven und gefährlichen Kampfhundes aufweist.
Die formellen Mindestanforderungen eines solchen Gutachtens sind normiert und liegen den Gemeinden vor. Welche Anforderungen die Gemeinde an den Ersteller eines solchen Gutachtens (z. B. Tierarzt – dieser muss eine Zusatzausbildung durch die Landestierärztekammer haben oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) stellt, bleibt dieser überlassen. Bei der Prüfung des Gutachtens kann die Gemeinde das zuständige Veterinäramt einzubeziehen.