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Terminland GmbH
Terminland ist ein Dienst zur Online Terminbuchung bei der Gemeindeverwaltung.
Verarbeitungsunternehmen
Terminland GmbHGemeindeverwaltung Neuendettelsau
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Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

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Auszug aus Datenschutzerklärung Homepage Terminland GmbH

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Thomas Gutte Datenschutzberatung Hochstraße 2 65195 Wiesbaden Telefon: 0611 - 71186990 E-Mail: info@gutte-datenschutz.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   
  • Web Inclusion GmbH
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info@eye-able.com

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Digitale Verwaltung as a Service
Essentiell
 

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Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuendettelsau
Genutzte Technologien
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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Bürgerservice online

Willkommen beim Bürgerservice Online

Wir freuen uns, dass Sie unseren Online-Dienst nutzen!

Mit BÜRGERSERVICE ONLINE bieten wir einen Service an, der Ihnen für verschiedene, häufig benötigte Dienstleistungen den Weg ins Rathaus erspart. Sie können bequem von zu Hause aus Ihren Wunsch über das Internet bei uns in Auftrag geben.

Mit der Bereitstellung der Online-Verfahren hat die Gemeinde Neuendettelsau die Fa. Komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Partner beauftragt. Sollten Sie einen Online-Antrag aufrufen, werden Sie daher auf die Seiten der Fa. Komuna weitergeleitet. Hier können Sie die Datenschutzerklärung für den Bürgerservice einsehen:
Datenschutz-Hinweise Bürgerservice (PDF-Dokument, 250,34 KB, 11.09.2020).

Soweit Gebühren anfallen, können Sie sicher und unkompliziert per Lastschrift bezahlen.
Aus rechtlichen Gründen ist bei einigen Vorgängen jedoch nach wie vor Ihr persönlicher Besuch im Rathaus unvermeidlich. Wir danken für Ihr Verständnis.

Welche Dienste wir im Einzelnen anbieten ist unten in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Ihr BÜRGERSERVICE-ONLINE TEAM
der Gemeinde Neuendettelsau

Meldeamt

Auskunftssperre

Antrag auf Ausstellung einer Auskunftssperre
Der Antrag ist gebührenfrei
Zum Antrag

Einfaches Führungszeugnis

Wenn Sie ein "Erweitertes Führungszeugnis" benötigen, beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise!


Einfaches Führungszeugnis beantragen

Zum Antrag

Erweitertes Führungszeugnis

Wenn Sie ein Erweitertes Führungszeugnis benötigen, können Sie dieses...

  • im Rathaus beantragen. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt wegen Vorlage einer Bestätigung der anfordernden Stelle notwendig.

    oder:
  • online beantragen beim Bundesamt für Justiz

    Hier erhalten Sie Informationen zum Online-Antrag und was Sie dafür benötigen. Bitte beachten Sie das Erklär-Video! 

    Hier geht es zum Online-Antrag.

Führerscheinantrag

Auf der Homepage des Landratsamts Ansbach können Sie die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis herunterladen. Hier finden Sie außerdem sämtliche Dienstleistungen der Führerscheinstelle in der Übersicht.

Lohnsteuerkarte

Es werden seit 2010 keine Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben!
Wenn Sie Ihre Steuerklassen oder andere Steuermerkmale ändern wollen, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Ansbach.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier

Meldebescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer Einfachen Meldebescheinigung
Zum Antrag

Antrag auf Ausstellung einer Erweiterten Meldebescheinigung
Zum Antrag

Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung beim Rentenversicherungsträger
Zum Antrag​​​​​​​

Melderegisterauskunft

Nutzungsvereinbarung für Behörden (PDF-Dokument, 48,72 KB, 11.09.2020)

Nutzungsvereinbarung für private Institutionen (PDF-Dokument, 57,29 KB, 11.09.2020)

Vor der Nutzung dieses Online-Dienstes bitte ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden. Sie erhalten dann ein Passwort und eine Zugangskennung.

Steueridentifikationsnummer

Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer nicht mehr?
Steueridentifikationsnummer beantragen

Übermittlungssperre

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Der Antrag ist gebührenfrei
Zum Antrag
 

Weitere Informationen
Bei der Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ohne Angaben von Gründen, z.B. an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Parteien, Wählergruppen, Mandatsträger,  Adressbuchverlage oder das Bundesamt für Wehrverwaltung, widersprechen.

Von der Übermittlungssperre zu unterscheiden ist die Auskunftssperre nach § 51 BMG.

Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauszüge (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie Anschrift) erteilen. Die Melderegisterauskunft kann auf schriftlichen Antrag des Meldepflichtigen eingeschränkt werden, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnlichen schutzwürdigen Belangen erwachsen kann.

Einen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie schriftlich unter Angaben der Gründe im Meldeamt der Gemeinde Neuendettelsau stellen.

Passamt

Personalausweis

Keine Online-Beantragung möglich

Personalausweis (unter 24. Lebensjahr / Gültigkeit 6 Jahre)
Kosten: 22,80 €

Personalausweis (ab 24. Lebensjahr / Gültigkeit 10 Jahre)
Kosten: 37,00 €

Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate)
Kosten: 10,00 €

Ob ein vorläufiger Personalausweis augestellt werden kann, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeiter/innen des Passamts!

 

Das benötigen wir für die Ausstellung eines neuen Personalausweises:

  • Bisheriger Personalausweis
  • Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde)
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Persönliche Vorsprache erforderlich
 

Zusatzinfos finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums.

 

Statusabfrage für Ihr beantragtes Dokument
Die Abfrage ist gebührenfrei
Zur Abfrage

 

Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
Zur Vollmacht

Reisepass

Deutscher Reisepass (unter 24. Lebensjahr / Gültigkeit 6 Jahre)
Kosten: 37,50 €

 

Deutscher Reisepass (ab 24. Lebensjahr / Gültigkeit 10 Jahre)
Kosten: 70,00 €

 

Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
Kosten: 26,00 €

Ob ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeitern des Passamtes.

 

Das benötigen wir für die Ausstellung eines Reisepasses

  • Bisheriger Reisepass
  • Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde)
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Persönliche Vorsprache erforderlich
 

Statusabfrage für Ihr beantragtes Dokument:

Zur Abfrage

 

Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses:

Zur Vollmacht

Meldung Verlust Personaldokument

Die Meldung ist gebührenfrei
Zur Meldung

Reisedokumente für Kinder

Seit dem 01.01.2024  werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es besteht für Kinder nur noch die Auswahl zwischen Personalausweis und Reisepass.
Zu beachten sind hierbei die Einreisebestimmungen des Zielreiselandes. Siehe dazu die Länderinfos des Auswärtigen Amtes.

Standesamt

Anzeige einer Geburt

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Beantragung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls

Sonstige Vorgänge

Antrag auf Baumfällung oder Baumveränderung

Antrag auf Gastschulbesuch

Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers

Zum Antrag (PDF-Dokument, 494,81 KB, 29.06.2023)

 

Für die Ortsteile Aich, Bechhofen, Geichsenhof, Mausendorf, Steinhof, Watzendorf, Wernsbach und Wollersdorf ist das Formular an das Sachgebiet Abgaben zu melden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Sabrina Sachse, Telefonnummer: 09874 502 213, Zimmer 8, Johann-Flierl-Straße 19, 91564 Neuendettelsau zur Verfügung.

In allen anderen Fällen ist das Formular den Gemeindewerken NeuendettelsauTelefonnummer: 09874 502 800 zu melden.

SEPA-Lastschriftmandat

Der Antrag ist gebührenfrei
Zum Formular

Fundamt Online

Sie haben einen Gegenstand verloren?
Dann können Sie hier eine Verlustmeldung an das Fundamt übermitteln.

Hundesteuer/Anmeldung

Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet Neuendettelsau ist steuerpflichtig.
Die Besteuerung der Hundehaltung geht weit in das 19. Jahrhundert zurück und hat neben fiskalischen auch ordnungspolitische Gründe. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Hund über vier Monate alt ist. Steuerschuldner ist der Halter bzw. die Halterin des Hundes.

Höhe der Hundesteuer
Im Hauptort Neuendettelsau beträgt die Hundesteuer grundsätzlich für den ersten Hund 40,00 Euro, in den Ortsteilen 20,00 Euro und für jeden weiteren Hund 60,00 Euro im Kalenderjahr.
Für spezielle Sonderfälle sieht die Hundesteuersatzung eine Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung vor.
Zu Fragen der Steuerermäßigung sowie Steuerbefreiung wenden Sie sich bitte an Frau Sabrina Sachse, Email: sabrina.sachse(@)neuendettelsau.eu, Telefonnummer: 09874 502213, Zimmer Nummer 9, Johann-Flierl-Straße 19, 91564 Neuendettelsau.

Anmeldung
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, einen über vier Monate alten Hund, innerhalb von vierzehn Tagen beim Sachgebiet Abgaben anzumelden.

Sie können Ihren Hund auch per Online-Antrag anmelden.

 

Hundesteuermarke
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde Neuendettelsau eine Hundesteuermarke aus. Sie dürfen mit Ihrem Hund außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten und gültigen Steuermarke umherlaufen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie bei Nichtkennzeichnung des Hundes eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Die Steuermarke ist bis zum Ende der Hundesteuerpflicht gültig. Bei Verlust oder Beschädigung der Steuermarke bekommen Sie auf Antrag beim Sachgebiet Abgaben eine neue Steuermarke ausgehändigt. Die Steuermarke müssen Sie bei Abmeldung des Hundes zurückgeben.

Bitte beachten Sie:
Für das Halten von Kampfhunden (dazu zählen u.a. auch Rottweiler) ist zusätzlich eine Genehmigung des Ordnungsamtes notwendig. Informationen über das Halten von Kampfhunden sind beim Ordnungsamt, Frau Schmoll, unter der Telefonnummer: 09874 502141, zu erhalten.

Hundesteuer/Abmeldung

Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet Neuendettelsau ist steuerpflichtig. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Hund über vier Monate alt ist. Steuerschuldner ist der Halter bzw. die Halterin des Hundes.

Abmeldung
Wenn Sie Ihren Hund veräußern, Ihr Hund entlaufen oder verstorben ist, oder wenn Sie aus Ansbach verzogen sind, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von vierzehn Tagen beim Sachgebiet Abgaben abmelden. Die zugeteilte Hundesteuermarke müssen Sie zurückgeben.
Wenn Ihr Hund verstorben ist, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung des Tierarztes beim Sachgebiet Abgaben vorlegen.

Sie können Ihren Hund auch per Online-Antrag abmelden.

 

Hundesteuermarke
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde Neuendettelsau eine Hundesteuermarke aus. Sie dürfen mit Ihrem Hund außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten und gültigen Steuermarke umherlaufen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie bei Nichtkennzeichnung des Hundes eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Die Steuermarke ist bis zum Ende der Hundesteuerpflicht gültig. Bei Verlust oder Beschädigung der Steuermarke bekommen Sie auf Antrag beim Sachgebiet Abgaben eine neue Steuermarke ausgehändigt. Die Steuermarke müssen Sie bei Abmeldung des Hundes zurückgeben.

Bitte beachten Sie:
Für das Halten von Kampfhunden (dazu zählen u.a. auch Rottweiler) ist zusätzlich eine Genehmigung des Ordnungsamtes notwendig. Informationen über das Halten von Kampfhunden sind beim Ordnungsamt, Frau Schmoll, unter der Telefonnummer: 09874 502141, zu erhalten.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gewerbe

Gaststättenerlaubnis (vorübergehend)

Antrag auf Ausstellung einer
vorübergehenden Gaststättenerlaubnis
Zum Antrag (PDF-Dokument, 108,58 KB, 11.09.2020)

Gewerbeanmeldung

Zur Anmeldung

Wichtige Info für Unternehmensgründer/innen: Seit dem 1. Januar 2021 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung (FsE).
Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt zur steuerlichen Erfassung für Neugründer/innen (PDF-Dokument, 224,94 KB, 17.07.2023) sowie diesen ELSTER-Flyer (PDF-Dokument, 1,76 MB, 17.07.2023).

Gewerbe ab-/ ummeldung

Gewerbezentralregister

Sie können hier online eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen

Zum Antrag

Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter

Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Verkehr

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Hier können Sie einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen.

Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen

Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung

Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO

Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Sonstiges

Abbrennen und Erwerb von Feuerwerk der Klasse II (Ausnahmegenehmigung)

Abbrennen eines Traditionsfeuers

Antrag auf Festsetzung eines Marktes

Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel

Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis einer öffentlichen Vergnügung

Zum Antrag

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung/Verkürzung/Verlängerung der Sperrzeit und Nachtruhe

Erlaubnis zur Plakatierung

Erteilung eines Fischereischeins

Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst

Negativzeugnis für Hunde

Zum Antrag

Hunde der Kategorie 2 sind, wenn für sie von der Gemeinde ein Negativzeugnis erstellt wurde, von den Restriktionen des Art. 37 LStVG befreit. Dieses Negativzeugnis wird erteilt, wenn der Halter durch Vorlage eines Gutachtens nachgewiesen hat, dass sein Tier nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven und gefährlichen Kampfhundes aufweist.

Die formellen Mindestanforderungen eines solchen Gutachtens sind normiert und liegen den Gemeinden vor. Welche Anforderungen die Gemeinde an den Ersteller eines solchen Gutachtens (z. B. Tierarzt – dieser muss eine Zusatzausbildung durch die Landestierärztekammer haben oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) stellt, bleibt dieser überlassen. Bei der Prüfung des Gutachtens kann die Gemeinde das zuständige Veterinäramt einzubeziehen.

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