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Clever Reach

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Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
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Terminland GmbH
Terminland ist ein Dienst zur Online Terminbuchung bei der Gemeindeverwaltung.
Verarbeitungsunternehmen
Terminland GmbHGemeindeverwaltung Neuendettelsau
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Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

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Auszug aus Datenschutzerklärung Homepage Terminland GmbH

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Thomas Gutte Datenschutzberatung Hochstraße 2 65195 Wiesbaden Telefon: 0611 - 71186990 E-Mail: info@gutte-datenschutz.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

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Digitale Verwaltung as a Service
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Neuendettelsau
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Europäische Union

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Leistungen

Gewerbliche Wirtschaft, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.

Beschreibung

Zweck

Mit der Förderung sollen möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in ganz Bayern geschaffen werden. Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern.

Gegenstand

Gefördert werden Investitionsvorhaben (Erwerb, Errichtung, Erweiterung von Betriebsstätten, Diversifizierungsmaßnahmen).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.

Art und Höhe

Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.

Voraussetzungen

Eine Förderung ist möglich, wenn:

  • die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind, 
  • das Unternehmen überwiegend überregionalen Absatz (sog. Primäreffekt) hat,
  •  die Betriebsstätte sich in einem wirtschaftlich strukturschwachen Gebiet, im ländlichen Raum nach dem Landesentwicklungsprogramm oder in Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen und bei Tourismusvorhaben außerdem in einem Tourismusgebiet im Sinne des tourismuspolitischen Konzepts der Staatsregierung befindet; 
  • sofern die Betriebsstätte außerhalb eines C-Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) liegt, muss das Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission sein, 
  • die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung des Vorhabens notwendig sind,
  • an dem Vorhaben ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht,
  • die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro beträgt.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

An die Regierung von Schwaben können Förderanträge (gewerbliche Wirtschaft, Tourismuswirtschaft und sämtliche Sonderprogramme) auch online im Rahmen eines Pilotprojekts gestellt werden, wenn der Investitionsort der Maßnahme im Regierungsbezirk Schwaben liegt und Nutzer und Investor der Maßnahme identisch sind. 

Im Falle einer Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto sind eine Antragstellung in Papierform und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich (Ausnahme zur BRF-Richtlinie). 


Vor der Online-Antragstellung soll ein Beratungsgespräch mit der Regierung von Schwaben geführt werden.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.

Fristen

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Kosten

keine

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 06.02.2023