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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Clever Reach

Dies ist ein E-Mail-Marketingdienst.

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CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
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Terminland GmbH
Terminland ist ein Dienst zur Online Terminbuchung bei der Gemeindeverwaltung.
Verarbeitungsunternehmen
Terminland GmbHGemeindeverwaltung Neuendettelsau
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Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

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Auszug aus Datenschutzerklärung Homepage Terminland GmbH

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Thomas Gutte Datenschutzberatung Hochstraße 2 65195 Wiesbaden Telefon: 0611 - 71186990 E-Mail: info@gutte-datenschutz.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

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Digitale Verwaltung as a Service
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Neuendettelsau
Genutzte Technologien
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Europäische Union

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Leistungen

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Überwachung

Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz vor Gefahren im Arbeitsleben.

Beschreibung

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird durch eine Vielzahl an Vorschriften geregelt. Diese machen den Arbeitgebern zur Auflage, Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu treffen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die eine Gefährdung von Leben und Gesundheit vermeiden und die Belastungen auf ein Minimum reduzieren (siehe Arbeitsschutzgesetz).

Die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht die staatliche Gewerbeaufsicht, die bei den Regierungen angegliedert ist. Neben den rein technischen Aspekten der Arbeitssicherheit spielen auch die Arbeitsmedizin und die Berücksichtigung sozialer Faktoren eine wichtige Rolle.

Die sozialen Schutzvorschriften unterscheiden sich entweder nach der Art des Gewerbes oder Berufs (z. B. Bauarbeiter, Heimarbeiter, Kraftfahrer) oder sie gelten besonderen Gruppen (z. B. Frauen, werdenden Müttern, Jugendlichen).

Durch die Vorschriften über die Arbeitszeit, insbesondere im Arbeitszeitgesetz, sollen die Arbeitnehmer vor möglichen Überforderungen und Gesundheitsschädigungen geschützt werden. Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, aber auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist daher Einschränkungen unterworfen; die Einhaltung von Ruhezeiten, Ruhepausen usw. ist verpflichtend; Sondervorschriften bestehen z. B. für Jugendliche und werdende und stillende Mütter (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz).

Technische Schutzvorschriften bestehen hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitsstätte (z. B. Arbeitsstättenverordnung), des Arbeitsablaufes (z. B. Lastenhandhabungsverordnung) und des Arbeitsplatzes, der technischen und ergonomisch richtigen Beschaffenheit von Arbeitsgeräten und Arbeitsmaschinen, des Tragens von Schutzkleidung und Schutzausrüstung (siehe Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit), des Strahlenschutzes bei radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlen, der Geräte- und Anlagensicherheit, der Vermeidung von Lärmbelästigung, von Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen oder Mikroorganismen und von sonstigen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz.

Weitere Schutzvorschriften bestehen für Arbeitnehmer, die z. B. besonders gefährliche Arbeiten verrichten oder bei der Arbeit mit gefährlichen Stoffen (siehe Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung) oder mit bestimmten gentechnisch veränderten Mikroorganismen (siehe Gentechnikgesetz) in Berührung kommen. Solche Arbeitnehmer haben sich ggf. in regelmäßigen Abständen einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Der Betriebsrat (Personalrat) hat umfangreiche Beteiligungsrechte hinsichtlich der Einhaltung der zum Schutze der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften (Betriebsverfassungsgesetz). Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen (Arbeitssicherheitsgesetz).

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 05.08.2022