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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Clever Reach

Dies ist ein E-Mail-Marketingdienst.

Verarbeitungsunternehmen

CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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  • CleverReach GmbH & Co. KG
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reCAPTCHA

Dies ist ein Dienst, der prüft, ob auf einer Site eingegebene Daten von einem Menschen oder von einem automatisierten Programm eingegeben werden.

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google Ireland Limited
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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

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Google Ireland Limited
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Terminland GmbH
Terminland ist ein Dienst zur Online Terminbuchung bei der Gemeindeverwaltung.
Verarbeitungsunternehmen
Terminland GmbHGemeindeverwaltung Neuendettelsau
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Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

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Auszug aus Datenschutzerklärung Homepage Terminland GmbH

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  • verwendetes Betriebssystem
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  • Uhrzeit der Serveranfrage
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Rechtsgrundlage

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Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Thomas Gutte Datenschutzberatung Hochstraße 2 65195 Wiesbaden Telefon: 0611 - 71186990 E-Mail: info@gutte-datenschutz.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

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Digitale Verwaltung as a Service
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Neuendettelsau
Genutzte Technologien
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  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Leistungen

Mahnverfahren, Informationen zum Widerspruch

Gegen einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid können Sie Widerspruch bzw. Einspruch erheben.

Beschreibung

Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro können vom Anspruchsinhaber, mit wenigen Ausnahmen, im Wege eines Mahnbescheids gerichtlich geltend gemacht werden. Im Mahnverfahren wird vom Gericht nicht geprüft, ob der eingeforderte Anspruch tatsächlich besteht. Wer einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhält, muss daher selbst prüfen, ob er dem Gläubiger die darin genannte Geldsumme tatsächlich schuldet.

Besteht die im Mahnbescheid genannte Forderung tatsächlich und haben Sie gegen den Gläubiger keine Gegenansprüche, so sollten Sie schnell zahlen, um weitere Verfahrenskosten und eine mögliche Zwangsvollstreckung zu vermeiden. Ist die Forderung Ihrer Ansicht nach zu Unrecht erhoben, so können Sie Widerspruch einlegen. Sie können auch nur wegen eines Teilbetrags Widerspruch einlegen, wenn die Forderung aus Ihrer Sicht zwar besteht, aber nicht in der geltend gemachten Höhe. Nach rechtzeitigem Widerspruch wird das Verfahren auf Antrag an das für den Rechtsstreit zuständige Gericht abgegeben und in einen Zivilprozess übergeleitet. Für den Zivilprozess ist in der Regel das Amts- oder Landgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Haben Sie nicht oder nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt und auch die Forderung nicht bezahlt, so wird Ihnen auf Antrag des Gläubigers ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben. Sie haben allerdings die Möglichkeit, ab Zustellung schriftlich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Das Verfahren geht in diesem Fall in einen streitigen Zivilprozess über.

Weitere Hinweise zum Mahnverfahren enthält das Faltblatt "Mahnverfahren - ein kurzer Prozess", das Sie kostenlos herunterladen können.

Voraussetzungen

Der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist schriftlich bei dem Gericht zu erheben, das den Mahnbescheid erlassen hat. Es ist zweckmäßig, für die Einlegung des Widerspruchs den dem Mahnbescheid beigefügten Vordruck zu verwenden oder über die Internetseite www.online-mahnantrag.de unter dem Menüpunkt "Folgeanträge" einen Widerspruch mit Barcode zu erstellen, den Sie ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Mahngericht senden müssen.

Fristen

Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit der Zustellung des Mahnbescheids, die Frist für die Einlegung des Einspruchs mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheids. Die jeweilige Frist beträgt bei einem durch das Amtsgericht erlassenen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid zwei Wochen, bei einem durch das Arbeitsgericht erlassenen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid eine Woche. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den auf der Grundlage des Mahnbescheids ergangenen Vollstreckungsbescheid gewertet.

Zuständiges Amt

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
+49 9561 878-0
+49 9561 878-1900
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 02.09.2022