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Clever Reach

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Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

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Terminland GmbH
Terminland ist ein Dienst zur Online Terminbuchung bei der Gemeindeverwaltung.
Verarbeitungsunternehmen
Terminland GmbHGemeindeverwaltung Neuendettelsau
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Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

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Auszug aus Datenschutzerklärung Homepage Terminland GmbH

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Thomas Gutte Datenschutzberatung Hochstraße 2 65195 Wiesbaden Telefon: 0611 - 71186990 E-Mail: info@gutte-datenschutz.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

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Digitale Verwaltung as a Service
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Neuendettelsau
Genutzte Technologien
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Leistungen

Straßenbau und Straßenunterhaltung, Klärung von Rechtsfragen

Die Regierungen, Staatlichen Bauämter und die Autobahn GmbH des Bundes klären Rechtsfragen im Bereich Straßenbau und Straßenunterhaltung. 

Beschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant, baut, verwaltet und unterhält die Bundesautobahnen. Die staatlichen Bauämter planen, bauen, verwalten und unterhalten als zuständige Straßenbaubehörden im Auftrag des Bundes die sonstigen Bundesstraßen und für den Freistaat Bayern die Staatsstraßen.

Die Erfüllung der Aufgaben, die den Trägern der Straßenbaulast und den Straßenbaubehörden obliegen, überwacht die Straßenaufsichtsbehörde. Für Bundesstraßen üben die Länder die Straßenaufsicht im Auftrag des Bundes aus. In Bayern sind das die Bezirksregierungen. Diese sind auch Straßenaufsichtsbehörde für Staatsstraßen und Kreisstraßen sowie Gemeindestraßen kreisfreier Gemeinden. Straßenaufsichtsbehörde für Bundesautobahnen ist das Fernstraßen-Bundesamt.

Die Straßenbaulast ist eine gesetzliche Verpflichtung (Regelbaulast), kann aber auch vertraglich übernommen werden (Sonderbaulast).

Der Bund ist Träger der Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen, soweit nicht die Baulast anderen nach gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen obliegt. Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen ist der Freistaat Bayern, soweit nicht die Baulast anderen nach gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen obliegt.

Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes, Staats- und Kreisstraßen ist in bestimmten Fällen die Gemeinde Trägerin der Straßenbaulast. Dies hängt von der Gemeindegröße ab.

Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben; insbesondere die Straße zu planen, zu bauen, zu verbessern, zu unterhalten, zu erneuern und Verkehrshindernisse zu beseitigen. Zur Straßenbaulast gehört auch der erforderliche Grunderwerb. Die Straßenbaulast umfasst - neben den technischen Aufgaben des Straßenbaus und der Straßenunterhaltung einschließlich des Betriebs bestimmter Anlagen - alle verwaltungsmäßigen und organisatorischen Maßnahmen, welche Voraussetzung für die Verwirklichung der öffentlichen Aufgabe sind.

Der Bau einer Straße umfasst nicht nur den Neubau, sondern auch den Um- oder Ausbau. Bundesfernstraßen dürfen nur gebaut werden, wenn vorher der Plan festgestellt ist (Planfeststellungsverfahren). Das gilt auch für den Bau von Staatsstraßen sowie für Kreisstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen von besonderer Bedeutung. Neben dem Neubau unterliegen auch bestimmte, gesetzlich vorgegebene Änderungen der Pflicht zur Planfeststellung.

Die Unterhaltung umfasst die laufende Unterhaltung und die Erneuerung, wobei unter Erneuerung der Ersatz einer abgenutzten Anlage oder von Teilen davon verstanden wird (z. B. Asphaltdeckschicht oder gesamtes Brückenbauwerk). Unterhaltungsmaßnahmen sind bei Bundesfernstraßen so definiert, dass sie keine erhebliche bauliche Umgestaltung erfordern. Die Unterhaltung ist nicht planfeststellungspflichtig, unterliegt aber weitergehender gesetzlichen Vorschriften. So dürfen z. B. Gehölzpflegemaßnahmen beim Straßenböschungsbewuchs nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von Lebensstätten nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September durchgeführt werden.

Die Unterhaltung von Straßenkreuzungen und Kreuzungen mit Gewässern sind gesondert geregelt.

Hinweise

Keine Aufgaben der Straßenbaulast sind das Räumen und Streuen bei Schnee- und Eisglätte und das Reinigen und Beleuchten der Straße. Dies richtet sich nach den Anforderungen der so genannten Verkehrssicherungspflicht. Besondere Pflichten der Gemeinden sind im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz geregelt.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Die Autobahn GmbH des Bundes
Friedrichstraße 71
10117 Berlin
+49 30 403680-800
+49 30 403680-810
Staatliches Bauamt Ansbach
Würzburger Landstr. 22
91522 Ansbach
+49 981 8905-0
+49 981 8905-1104
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 26.04.2023