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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Clever Reach

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Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

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Terminland GmbH
Terminland ist ein Dienst zur Online Terminbuchung bei der Gemeindeverwaltung.
Verarbeitungsunternehmen
Terminland GmbHGemeindeverwaltung Neuendettelsau
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Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

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Auszug aus Datenschutzerklärung Homepage Terminland GmbH

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Thomas Gutte Datenschutzberatung Hochstraße 2 65195 Wiesbaden Telefon: 0611 - 71186990 E-Mail: info@gutte-datenschutz.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

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Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Neuendettelsau
Genutzte Technologien
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Leistungen

Asylbewerber, Vollzug von Aufenthaltsbeendigungen

Der Begriff der Aufenthaltsbeendigung umfasst alle Maßnahmen, die zur Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet führen. Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen gehört zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.

Beschreibung

Asylsuchenden ausländischen Staatsangehörigen, deren Antrag auf Schutzanerkennung und Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, kann nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Sie sind daher verpflichtet, die Bundesrepublik zu verlassen. Die betroffene Person ist somit ausreisepflichtig.

Zur selbstbestimmten Rückkehr in das Heimatland wird ausreisepflichtigen Ausländern eine angemessene Frist zur freiwilligen Ausreise eingeräumt. Diese wird durch das zuständige BAMF im ablehnenden Bescheid über den Asylantrag erlassen. Gleichzeitig wird die Abschiebung in das Heimatland des Ausländers angedroht. Die Frist zur freiwilligen Ausreise beträgt dabei 30 Tage, bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen eine Woche. Lässt der Ausländer diese Frist zur freiwilligen Ausreise ungenutzt verstreichen, wird die Aufenthaltsbeendigung zwangsweise durchgeführt (= Abschiebung).

Die Ausreisepflicht tritt ebenfalls ein, wenn der Asylantrag unzulässig ist, weil das Asylgesuch des Asylbewerbers bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anerkannt wurde. Gleiches gilt, wenn der Asylbewerber von einem Drittstaat, in dem er vor Verfolgung sicher ist, wiederaufgenommen wird. In diesen Fällen wird die Abschiebung in diesen Staat angedroht, der dem Ausländer bereits internationalen Schutz gewährt hat bzw. in den Drittstaat, in dem der Ausländer vor einer Verfolgung sicher ist. Hier beträgt die Frist zur freiwilligen Ausreise in diesen Staat ebenfalls eine Woche ab Bekanntgabe des Bescheides.

Die bayerischen Ausländerbehörden sind an die ausländerrechtlichen Entscheidungen des BAMF gebunden. Ihnen obliegt lediglich der Vollzug der Aufenthaltsbeendigung, also die Überwachung der freiwilligen Ausreise und die zwangsweise Aufenthaltsbeendigung.

Durch eine Abschiebung wird die vollziehbare Ausreisepflicht eines Ausländers mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt.

Die Ausländerbehörden in Bayern veranlassen die Abschiebung, sofern vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nicht freiwillig aus dem Bundesgebiet ausreisen und keine Duldungsgründe vorliegen, die zur vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung führen.

Zur bayernweiten Koordinierung von Abschiebungen wurde das Landesamt für Asyl und Rückführungen gegründet, welches zur Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung eng mit den Ausländerbehörden zusammenarbeitet.

Durch die Abschiebung entsteht ein i.d.R. für den gesamten Schengen-Raum gültiges, befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Kosten

Die durch die Abschiebung entstehenden Kosten hat der betroffene Ausländer zu tragen.

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.01.2023