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Terminland GmbH
Terminland ist ein Dienst zur Online Terminbuchung bei der Gemeindeverwaltung.
Verarbeitungsunternehmen
Terminland GmbHGemeindeverwaltung Neuendettelsau
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Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

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Auszug aus Datenschutzerklärung Homepage Terminland GmbH

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Thomas Gutte Datenschutzberatung Hochstraße 2 65195 Wiesbaden Telefon: 0611 - 71186990 E-Mail: info@gutte-datenschutz.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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Ort der Verarbeitung
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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info@eye-able.com

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Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Neuendettelsau
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Europäische Union

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Leistungen

Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten, Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb

Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.

Beschreibung

Wenn Sie Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest durchführen wollen, benötigen Sie für Ihr Unternehmen eine Zulassung für diese Tätigkeiten. Ausnahmen stellen nach Nummer 3.1 der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 lediglich Tätigkeiten dar, welche emissionsarme Verfahren nach Nummer 2.9 der TRGS 519 anwenden.

Ausgestellt wird die Zulassung auf Antrag durch das für Sie zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Mit dem Antrag ist der Nachweis einer ausreichenden personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung zu erbringen (siehe Voraussetzungen).

Voraussetzungen

Eine Zulassung kann nur erteilt werden, wenn durch den Antragsteller der Nachweis einer ausreichenden personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung erbracht werden kann

Die personelle Ausstattung umfasst folgende Nachweise:

  • Festlegung einer sachkundigen verantwortlichen Person sowie eines sachkundigen Vertreters nach Nr. 5.1 der TRGS 519 (Anforderungen der Sachkunde siehe Nr. 2.7 der TRGS 519)
  • Schriftliche Beauftragung des/der Aufsichtsführenden nach Nr. 5.2 der TRGS 519 (Anforderungen der Sachkunde bzw. der Qualifikation siehe Nr. 2.7 der TRGS 519)
  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften, welche in der Lage sind, sowohl die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen als auch die erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung zu bedienen bzw. zu überwachen

Die sicherheitstechnische Ausstattung umfasst folgende nachstehend beschriebene Gerätschaften, welche auf der Baustelle einzusetzen bzw. am Betriebshof betriebsbereit vorzuhalten sind: 

1. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Spritzasbest

  • Abschottung
  • Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
  • raumlufttechnische Anlage (RLT mit Unterdrucküberwachung)
  • Messgerät zur Unterdruckhaltung und Aufzeichnung/-schreiber
  • Personal-Dekontaminationsanlage; vier Kammern
  • Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
  • Material-Dekontaminationsanlage; mind. zwei Kammern
  • Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519)
  • ggf. Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519
  • Abwassersammelbehälter, ggf. Abwasserfilteranlage
  • Niederdruckspritzgerät
  • Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 der TRGS 519
  • Höchstleistungs-Vakuumsauggerät HVG
  • Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)
  • Sprechfunkgeräte

2. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - ohne Spritzasbest

  • Abschottung
  • Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
  • Raumlufttechnische Anlage (RLT mit Unterdrucküberwachung)
  • Messgerät zur Unterdruckhaltung und Aufzeichnung/-schreiber
  • Personal-Dekontaminationsanlage; mind. drei Kammern
  • Material-Dekontaminationsanlage; mind. zwei Kammern
  • Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
  • Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519)
  • ggf. Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519
  • Abwassersammelbehälter, ggf. Abwasserfilteranlage
  • Niederdruckspritzgerät
  • Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 der TRGS 519
  • Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)
  • Sprechfunkgeräte

3. Abbruch- und Sanierungsarbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten in Innenräumen

  • Abschottung/Folientür
  • Kennzeichnung des Arbeitsbereichs
  • Raumlufttechnische Anlage/Entlüftungsgerät; bei kleinen Räumen: Verwendung eines geeigneten Industriestaubsaugers/ Entstaubers nach Anlage 7.1 der TRGS 519 (nach Nummer 14.4 Absatz 3 der TRGS 519 ist ein achtfacher Luftwechsel pro Stunde zu gewährleisten)
  • Personal-Dekontaminationsanlage
  • Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
  • Material-Dekontaminationsanlage
  • Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519)
  • Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519
  • Niederdruckspritzgerät
  • Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 der TRGS 519
  • Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)

Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge muss vor Beginn der Arbeiten für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, durchgeführt worden sein.

Hinweis: Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, sich die Nachweise der durchgeführten arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge für alle Beschäftigten durch den Antragsteller nachweisen zu lassen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung als Fachbetrieb nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist an das für den Betriebssitz zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.

Hinweise

Die Zulassung als Fachbetrieb kann in begründeten Einzelfällen befristet erteilt werden.

Fristen

Die Zulassung als Fachbetrieb muss vor Beginn der Tätigkeiten durch das für den Betriebssitz zuständige Gewerbeaufsichtsamt erteilt worden sein.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 1 Woche bis 1 Monat

Erforderliche Unterlagen

  • Kopien der Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme der im Unternehmen beschäftigten Sachkundigen an behördlich anerkannten Sachkundelehrgängen bzw. der Nachweis der Qualifikation nach Anlage 10 der TRGS 519 (Sachkunde nach Anlage 3 und Anlage 4 der TRGS 519 sowie Qualifikation nach Anlage 10 der TRGS 519)
  • ggf. Bestätigung über die Möglichkeit der Anmietung / Ausleihung im Sinne der Geräteliste
  • Betriebsanweisungen
  • Muster von Arbeitsplänen
  • Prüfergebnisse lüftungstechnischer Anlagen
  • Referenzen über sanierte Gebäude / Anlagen
  • Nachweise über die praktischen Erfahrungen der Aufsichtführenden
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Eintrag beim Registergericht, in dem die geschäftsführenden Personen genannt sind
  • Nachweise arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Sanierungsfachkräfte

Kosten

Je nach Verwaltungsaufwand von 100 bis 2.500 EUR (Rahmengebühr nach dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz). 

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 25.01.2023