Hebesatz für Grundsteuer festgelegt
icon.crdate23.12.2024
Hier finden Sie Infos zur Grundsteuer und die Hebesatz-Satzung der Gemeinde Neuendettelsau
Satzung Hebesatz
Hier können Sie die Hebesatz-Satzung der Gemeinde Neuendettelsau einsehen und herunterladen. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hinweise und Infos zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am Montag, 25.11.2024 mit den Hebesätzen der Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 befasst.
Die Grundsteuer wurde reformiert und das Finanzamt hat auf Basis der Grundsteuererklärung, die Eigentümerinnen und Eigentümer abgeben mussten, die neuen Grundsteuermessbeträge festgesetzt und an die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Kommunen übermittelt.
Der durch das Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag wird von der Gemeinde mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert.
Die Gemeinde kann nur die Höhe ihres Hebesatzes frei bestimmen und ist nicht für die Neuberechnungen der Messbeträge verantwortlich.
Zum 01.01.2025 wird der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) gleichbleibend auf 430 % festgesetzt.
Der Hebesatz der Grundsteuer B (alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücke) wird zum 01.01.2025 von 430 % auf 390 % abgesenkt.
Die beschlossenen Hebesätze werden in der „Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Neuendettelsau (Hebesatzsatzung)“ festgesetzt, welche zuvor abgedruckt und somit bekannt gegeben wird (siehe oben).
Zur Ermittlung der zu zahlenden Jahres-Grundsteuer ab 2025 wird der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert und im Grundsteuerbescheid der Gemeinde Neuendettelsau an die Grundstückseigentümer festgesetzt.
Die entsprechenden Grundsteuerbescheide werden vom Steueramt der Gemeinde Neuendettelsau Anfang 2025 an alle Grundstückseigentümer, soweit bereits Messbetragsbescheide des Finanzamtes vorliegen, verschickt.
Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate bleiben gültig.
Bitte vergessen Sie nicht, bestehende Daueraufträge entsprechend bei Ihrer Bank abzuändern.
Bei Fragen bezüglich der Berechnungsgrundlagen der Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträge wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt in Ansbach unter der Telefonnummer 0981/16-0, Ihren Steuerberater oder die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089/30700077.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Grundsteuer Bayern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Neuendettelsau
- Steueramt -