Aktuelles zur Grundsteuer
Aufgrund der erhöhten Nachfrage, fassen wir noch einmal die wichtigsten Informationen zum Thema Grundsteuer für Sie zusammen:
Fragen zu Ihrem Grundlagenbescheid / zu den Grundsteuermessbeträgen
Die Grundsteuer ab 2025 wird auf Grundlage der Berechnungen des Finanzamtes festgesetzt. Diese sind für die Gemeinde bindend. Achten Sie auf den neuen Grundsteuermessbetrag und vergleichen Sie diesen mit dem alten. Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten sollten Sie die Berechnungsgrundlagen in der Grundsteuererklärung überprüfen und gegebenenfalls das Finanzamt kontaktieren. Falls das Finanzamt den Bescheid korrigiert, wird auch der Grundsteuerbescheid der Gemeinde angepasst.
Achtung! Ein Widerspruch gegen den Bescheid der Gemeinde ändert nicht die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes oder reduziert die Steuer.
Bei Fragen bezüglich der Berechnungsgrundlagen, der Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträge wenden Sie sich bitte ausschließlich an
- das Finanzamt Ansbach (Telefonnummer: 0981 16 0)
- Ihren Steuerberater
- oder an die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer (Telefonnummer: 089 30 7000 77)
Weitere Infos finden Sie auf der Webseite zur Grundsteuerreform in Bayern.
Warum müssen Sie auch bei einem Eigentümerwechsel im laufenden Jahr Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer wird jährlich festgesetzt nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres. Sie bleibt für das ganze Jahr bestehen, auch wenn Sie das Grundstück während des Jahres verkaufen. Der Eigentümerwechsel wird erst zum 1. Januar des folgenden Jahres im System des Finanzamtes berücksichtigt. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens beim Finanzamt durch die Bearbeitung der Grundsteuerreform kann es etwas Zeit in Anspruch nehmen bis der genannte Vorgang bearbeitet wird.
Sollte dies der Fall sein und Fälligkeiten im Jahr 2025 noch abgebucht werden, erhalten Sie diese automatisch mit der Umschreibung bzw. dem Eigentümerwechsel rückerstattet. Gleiches gilt für zwischenzeitlich durch das Finanzamt geänderte Bescheide.
Zahlungen der Grundsteuer an die Gemeinde Neuendettelsau
Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate bleiben gültig. Bitte vergessen Sie nicht, bestehende Daueraufträge entsprechend bei Ihrer Bank abzuändern!
Bei den Ihnen vorliegenden Bescheiden handelt es sich um Mehrjahresbescheide. Die Zahlungen sind auch in den kommenden Jahren in gleicher Höhe und Terminen fällig, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten.
Gemeinde Neuendettelsau - Steueramt