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Rathaus Aktuell

Vergabekriterien für das Baugebiet „Haag-Nord“

icon.crdate14.10.2025

Informationen zu den Kriterien für die Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen im Baugebiet „ Haag-Nord“ der Gemeinde Neuendettelsau.

Kriterien für die Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen im Baugebiet „ Haag-Nord“ der Gemeinde Neuendettelsau

Einleitung:

Sowohl jüngste rechtliche Entwicklungen als auch die Ausgangslage auf dem Markt für Baugrundstücke lassen es geboten erscheinen, Leitlinien für die Handhabung der Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime einzuführen. Der EuGH (Urteil vom 08.05.2013, C-197/11; C-203/11) hat 2013 zur vergünstigten Vergabe von Baugrundstücken in den Kommunen
entschieden, dass die Vergabe von Baugrundstücken unter der Bedingung einer Ortsansässigkeit in unionsrechtlich garantierte Grundfreiheiten (Freizügigkeit, Art. 21, 45; Niederlassungsfreiheit, Art. 49) eingreift. Weiter strengte die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren an, da die Anwendung von Einheimischenmodellen u. a. in
Bayern als Verstoß gegen geltendes EU-Recht gewertet wurde. Um dieses Vertragsverletzungsverfahren beizulegen, wurden im Februar 2017 zwischen der EU-Kommission, dem Bundesumweltministerium und der Bayerischen Staatsregierung „Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten
Einheimischenmodells“ festgelegt.
Die Gemeinde verkauft die Grundstücke zum vollen Wert. Eine vergünstigte Abgabe erfolgt somit nicht. Um die Vergabe der Bauplätze transparent zu vollziehen, richtet sich die Gemeinde dennoch nach den „Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten Einheimischenmodells“ sowie den Ausführungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr.
 

Allgemeiner Grundsatz:

Bauplätze im Baugebiet „Haag-Nord“ werden nur durch Beschluss des Gemeinderats Neuendettelsau veräußert. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes besteht bis zum Zeitpunkt eines rechtswirksam abgeschlossenen Kaufvertrages nicht.
 

Vergabeverfahren:

Nach der Festlegung der Bauplatzvergaberichtlinien durch den Gemeinderat am 09.12.2024 werden die Bauplätze auf der Homepage der Gemeinde und im örtlichen Amtsblatt ausgeschrieben.
Alle Bewerber können sich schriftlich mit Formblatt bis zum jeweils bekanntgegebenen Bewerbungsende bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht an die

Gemeinde Neuendettelsau
Bauplatzvergabe BG „Haag-Nord“SG 32 - Liegenschaftsamt
Johann-Flierl-Str. 19
91564 Neuendettelsau
 

zu senden.
Die Gemeindeverwaltung ermittelt anhand der Angaben in dem Bewerbungsformular die Punkte der einzelnen Bewerber und ordnet diese anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge. Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, so entscheidet :

  1. zunächst die höhere Punktzahl bei den Kindern
  2. dann die höhere Punktzahl beim Wohnsitz und zum Schluss
  3. das Los

In der ermittelten Reihenfolge werden die Bewerber eingeladen. Die Bewerber legen sich in dem Vergabetermin auf einen von ihnen zu erwerbenden Bauplatz fest. 

Die Bewerber haben sich schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach dem Vergabetermin verbindlich zu erklären, ob sie den ihnen zugesprochenen Bauplatz erwerben werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Bewerbung und der Bauplatz kann an andere Bewerber veräußert werden. Kommt innerhalb von 2 Monaten nach Zuteilung eines Bauplatzes kein rechtswirksam abgeschlossener Kaufvertrag zustande, kann der Bauplatz neu vergeben werden.
 

Sollten im Rahmen eines ersten Vergabetermins nicht alle Bauplätze vergeben werden, finden weitere Vergaberunden mit demselben Verfahren statt.
 

Bauverpflichtung:

Die Bebauung des Grundstückes muss innerhalb von 2 Jahren nach notariellem Erwerb begonnen werden und binnen 5 Jahren fertiggestellt werden. Sollte der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so hat er das Vertragsgrundstück der Gemeinde Neuendettelsau lastenfrei und unentgeltlich auf seine Kosten rückaufzulassen.
Zur Sicherung des Rückauflassungsanspruches wird eine Vormerkung nach § 833 BGB eingetragen. Die Bauverpflichtung wird ebenfalls im Grundbuch gesichert.
 

Datenschutz:

Die Interessenten willigen mit ihrer Bewerbung ein, dass neben der Verwaltung (zur Datenerhebung, - Speicherung und Datenverarbeitung) auch der Gemeinderat über die Daten der Bewerbungen Kenntnis erlangt. Zur Überprüfung der Angaben wird ein Abgleich mit den uns soweit vorliegenden Daten im Melderegister der Gemeinde Neuendettelsau vorgenommen.

 

Hinweise:

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt am 08.10.2025 ist die Bewerbungsfrist für einen gemeindlichen Bauplatz eröffnet und endet am 09.11.2025. Der Verkaufspreis pro m2 Nettobauland im Baugebiet „Haag-Nord“ beträgt 220,- € gem. GR-Beschluss vom 15.09.2025. Anschließend werden die eingegangenen Bewerbungen seitens der Verwaltung gesichtet und ein Ranking erstellt. Im Weiteren wird gem. dem Vergabeverfahren agiert.Der Vordruck für die Bewerbung kann per Mail vom Bauamt angefordert werden.