Aktuelles zur Grundsteuer
icon.crdate21.04.2026
Eigentümerwechsel ab dem 01.01.2026
Aktuelles zur Grundsteuer
Eigentümerwechsel ab dem 01.01.2026
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer gem. § 9 Grundsteuergesetz, die nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt wird. Eine Umschreibung der Grundsteuer nach Verkauf / Kauf auf die neuen Eigentümer erfolgt nach Änderung durch das Finanzamt zum 01.01. des Folgejahres.
Das heißt für Sie: Sollten Sie Ihr Grundstück / Haus im Jahr 2025 oder früher verkauft bzw. ein Grundstück oder Haus/Wohnung gekauft haben, wird dieser Eigentumswechsel zum 01.01.2026 durch das Finanzamt veranlasst.
Bedingt durch die Grundsteuerreform in 2025 sowie eine Änderung des zuständigen Finanzamtes kommt es nach wie vor zu Verzögerungen bei Bearbeitung der Eigentümerwechsel.
Aus diesem Grund weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass die nächsten Fälligkeiten der Grundsteuer am 15.05.2026 und ggf. auch 15.08.2026 weiterhin von den uns bekannten Eigentümern abgebucht werden.
Sollte dies bei Ihnen der Fall sein und Fälligkeiten im Jahr 2026 noch von Ihnen abgebucht werden, erhalten Sie diese automatisch mit der Umschreibung bzw. dem Eigentümerwechsel rückerstattet. Gleiches gilt für zwischenzeitlich durch das Finanzamt geänderte Bescheide.
Um unnötigen Verwaltungsaufwand für Sie und der Gemeinde zu sparen, bitten wir von Rückbuchungen abzusehen.
Gerne können Sie sich diesbezüglich an das inzwischen zuständige Finanzamt Zwiesel, Außenstelle Viechtach, sowie an die Gemeinde Neuendettelsau – Steueramt wenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen
Die im Rahmen der Grundsteuer-Reform festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind auf Jahre hinweg gültig. Ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz, so sind Sie als Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Für nähere Informationen hierzu verweisen wir hier auf den Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ des Bayerischen Landesamts für Steuern, den Sie auf unserer Homepage herunterladen können sowie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern.