Aktuelles zur Grundsteuer
Aktuelles zur Grundsteuer
Verzögerungen bei der Bearbeitung der Eigentümerwechsel
Wie bereits in der Vergangenheit mitgeteilt, kommt es bei den Finanzämtern zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Eigentümerwechsel.
Der Gemeinde Neuendettelsau wurde Anfang August 2026 seitens der Finanzverwaltung mitgeteilt, dass auch aktuell immer noch nicht alle Eigentumsübertragungen bearbeitet.
Aus diesem Grund weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass die nächsten Fälligkeiten der Grundsteuer am 15.08.2026 und ggf. auch 15.11.2026 weiterhin von den uns bekannten Eigentümern abgebucht werden.
Sollte dies bei Ihnen der Fall sein und Fälligkeiten im Jahr 2026 noch von Ihnen abgebucht werden, erhalten Sie diese automatisch mit der Umschreibung bzw. dem Eigentümerwechsel zurückerstattet. Gleiches gilt für zwischenzeitlich durch das Finanzamt geänderte Bescheide.
Um unnötigen Verwaltungsaufwand und Bankgebühren für Sie und die Gemeinde zu sparen, bitten wir von Rückbuchungen abzusehen.
Gerne können Sie sich mit weiteren Fragen diesbezüglich an das zuständige Finanzamt Zwiesel, Außenstelle Viechtach, sowie an die Gemeinde Neuendettelsau – Steueramt wenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen
Die im Rahmen der Grundsteuer-Reform festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind auf Jahre hinweg gültig. Ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz, so sind Sie als Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Für nähere Informationen hierzu verweisen wir hier auf den Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ des Bayerischen Landesamts für Steuern, den Sie auf unserer Homepage herunterladen können sowie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern.
