Vermietung eines neu sanierten gemeindlichen Reiheneckhauses
Vermietung eines neu sanierten gemeindlichen Reiheneckhauses
Die Gemeinde Neuendettelsau vermietet:
- ab dem 1. September 2026 ein Reiheneckhaus im Weidenweg 1.
- Dieses hat eine Größe von 70,28 m² und 2,5 Zimmer, einen Keller (37,25 m²) und einen kleinen Garten. Die Kaltmiete beträgt 11,50 Euro/m²/Monat (808,22 Euro).
- Hinzu kommt ein Stellplatz. Hierfür werden 25,00 Euro Miete pro Monat angesetzt.
- Bei einer Bewohnung mit einer Person wird eine Betriebs- bzw. Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 60,00 Euro/Monat veranschlagt. Zu den Nebenkosten zählen unter anderem die Grundsteuer, Kaminkehrer, Müll, etc.
- Nicht in den Kosten enthalten sind Wasser, Strom, Heizkosten, etc. Diese sind vom Mieter direkt abzuschließen und zu bezahlen.
- Je weiterem Bewohner wird zusätzlich eine Betriebs- bzw. Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 30,00 Euro/Monat/Person veranschlagt.
- Der Mieter hat zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten zu leisten.
Sollten Sie Interesse haben und diese Wohnung anmieten wollen, haben Sie im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2026 zu den allgemeinen Öffnungszeiten die Möglichkeit sich im Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 26, bei Frau Maurer (Telefonnummer: 09874 502-313, E-Mail) Bewerbungsanträge abzuholen.
Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bewerbungsanträge müssen bis spätestens 7. August 2026, 12:00 Uhr im Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 26 bei Frau Maurer persönlich abgegeben werden.
Später eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Datenschutzhinweise
Die in dem Bewerbungsantrag (Selbstauskunft) erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Vermieter benötigt, um sicherzustellen, dass das angestrebte Mietverhältnis ordnungsgemäß durchgeführt und abgewickelt werden kann, sowie zu beurteilen, ob der angebotene Wohnraum den Bedürfnissen der Mietinteressenten gerecht werden kann (berechtigte Interessen - Art. 6 Abs. 1 f DSGVO).
Zu anderen Zwecken werden personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Mieters nicht an Dritte weitergegeben.
Die Daten werden vom Vermieter u.U. auch elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten des(r) Mieter(s) durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt werden. Sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommen, werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen bzw. sonstiger gesetzlicher Fristen (z. B. nach AGG) und soweit sie nicht zur Erfüllung steuerlicher- und handelsrechtlicher Pflichten (Aufbewahrungspflichten) des Vermieters benötigt werden, gelöscht.
Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist der Vermieter (Gemeinde Neuendettelsau, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Christoph Schmoll) bzw. von ihm beauftragte Vertreter.
Auf folgende Rechte wird daneben hingewiesen:
das Bestehen eines Rechts auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO, § 34 BDSG-neu) sowie auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 DSGVO, § 35 BDSG-neu, Art. 18 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (§ 36 BDSG-neu) sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit; ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.
