Öffentliche Bekanntmachungen
24.05.23 Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Gemeinde Neuendettelsau für das Haushaltsjahr 2023 (gem. Art. 65 Abs. 3 GO)
I.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 am 27. März 2023 erlassen.
II.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Wirtschaftsplan der Gemeindewerke mit sämtlichen Anlagen wurden dem Landratsamt Ansbach als Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Haushaltsplan 2023 enthält mit den Kreditaufnahmen im Bereich der Gemeindewerke Neuendettelsau einen genehmigungspflichtigen Teil. Das Landratsamt Ansbach hat keine Einwände gegen die Haushaltssatzung erhoben (Art. 71 Abs. 2 GO).
III.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Neuendettelsau für das Haushaltsjahr 2023 wird nachstehend gem. Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht.
IV.
Die Haushaltssatzung 2023 samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 8, innerhalb der Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Neuendettelsau, 24. Mai 2023
Christoph Schmoll, 1. Bürgermeister
05.05.23 Haushaltssatzung der Gemeinde Neuendettelsau für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.209.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.786.000,00 €
ab.
2. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Gemeindewerke wird im Erfolgsplan
in den Erträgen und Aufwendungen mit 14.855.000,00 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.775.000,00 €
festgesetzt.
§ 2
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeinde werden nicht festgesetzt.
2. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeindewerke werden festgesetzt in Höhe von 1.600.000,00 €.
§ 3
1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde werden nicht festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Gemeindewerke werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 430 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 430 v.H.
1.2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeinde wird auf 150.000,00 € festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke wird auf 2.400.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Neuendettelsau, 5. Mai 2023
Gemeinde Neuendettelsau
Christoph Schmoll, 1. Bürgermeister
10.05.2023 Öffentliche Beteiligung BP 38 Solarpark Mausendorf
Hier finden Sie die Öffentliche Auslegung zum BP 38 Solarpark Mausendorf
Sperrzeitverordnung 2023
Hier finden Sie die aktuelle Sperrzeitverordnung