Im Überblick
Klarstellungen
Die Gemeindeverwaltung unterliegt im Rahmen des Bürgerentscheids dem Sachlichkeitsprinzip. Das heißt, dass die Gemeindeverwaltung über sehr enge Grenzen der Mitteilungsmöglichkeiten zu dem Thema Schulneubau verfügt. Dem Sachlichkeitsgebot unterliegen jedoch nicht nur Aussagen der Gemeinde, sondern auch die Darstellungen der gegnerischen Auffassung (Nr. 4.4 zu Art. 18a GO Bauer / Böhle / Ecker).
Die Gemeindeverwaltung wird aus diesem Grund auf nicht wahrheitsgemäße Darstellungen der Akteure zukünftig hinweisen und diese bei Bedarf richtigstellen.
Dadurch soll auch, neben der Sicherstellung einer sachlichen Auseinandersetzung, die Verpflichtung der Gemeinde über die sachliche Information der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.
Klarstellung zum Flyer der Bürgerinitiative
Aufgrund der zuletzt verteilten Flyer der Bürgerinitiative muss die Gemeindeverwaltung folgendes klarstellen:
1. Grünflächenversiegelung – total zugebaut.
Hier muss darauf hingewiesen werden, dass die Grünfläche nicht total zugebaut bzw. überbaut werden soll und das Gebäude über einige geeignete Rückenrückhaltung verfügen wird (grünes Dach).
2. Umzäunter Pausenhof.
Wie bereits in früheren Mitteilungen der Gemeindeverwaltung dargelegt ist wird aufgrund der aktuellen Informationen davon ausgegangen, dass es keiner Umzäunung des Pausenhofes bedarf. Eine abschließende Prüfung steht aus.
3. Abholzung und Kahlschlag der prächtig gewachsenen Bäume.
Wie bereits in früheren Mitteilungen der Gemeindeverwaltung ausgeführt bleibt der Baumbestand im östlichen Bereich des Sportparks sowie das Gehölz in Richtung Dreifachturnhalle auf der Fläche bestehen.
4. Ohne Berücksichtigung der Steigerung von Personal- und Materialkosten.
Es soll, unabhängig vom Standort, eine größere Schule entstehen. Höhere Personal- und Materialkosten im Unterhalt sind an beiden Standorten die Folge. Bei den Baukosten ist es so, dass der vollständige Neubau oder aber auch die Sanierung und der Teilneubau ca. 2 bis 4 Mio. € mehr kosten als der Bau am Sportpark. Die Regierung hingegen fördert lediglich die wirtschaftlichste Variante, so dass im Falle einer Umsetzung am bestehenden Schulgelände die Mehrkosten vollständig durch die Gemeinde zu tragen sind.
5. Frischluftschneise – Grünfläche.
Hier darf auf eine bereits erfolgte Mitteilung hingewiesen werden. Bei der Fläche handelt es sich weder um eine Frischluftschneise noch um ein Frischluftentstehungsgebiet.
6. Günstige Umbau- und Neubaukosten – weil keine Zusatzkosten für Zufahrten, Parken, Fernheizung etc. entstehen.
Die Bushaltestelle muss nach Süden verlagert werden, die bestehenden Parkplätze müssen auf ca. 60 erweitert werden und anstatt dem Fernheizungsanschluss muss eine komplette neue Heizungsanlage eingebaut werden. Die genannten Kosten entstehen somit bei allen Varianten, jedoch in verschiedenen Größenordnungen (z. B. Bau einer Bushaltestelle in die Hanglage hinein; Bau von Parkplätzen für die Schule und die Sportanlage versus Nutzung der Parkplätze für beide Nutzungen zur Synergieerzeugung).
7. Verkehrs-Infrastruktur ist ungeklärt.
Richtig ist, dass aktuell eine Verkehrserhebung stattfindet. Die Ergebnisse für ein Gesamtkonzept stehen aus. Jedoch kann man bereits jetzt festhalten, dass die Haager Straße, im Vergleich zur Friedrich-Bauer-Straße, besser ausgebaut ist und somit eine höhere Straßenklasse besitzt, welche mehr Verkehr zulassen würde. An der Anzahl der Querungen von Schülerinnen und Schülern ändert sich durch den Bau der Schule am Sportpark jedoch nichts.
8. Zufahrt und Parken von Schulbussen macht die Verkehrssituation schwierig.
Die Zufahrt soll, wie dem zuletzt veröffentlichten Plan zu entnehmen ist, an einer Bushaltestelle an der Haager Straße erfolgen, welche den Bus zum Aus- und Einstieg von der Straße führt, damit dies sicher von statten gehen kann. Das Parken und eine Ausstiegsmöglichkeit der so genannten Elterntaxis wird im Rahmen einer Erweiterung der bereits vorhandenen Stellplätze erfolgen und ist so konstruiert, dass die Schülerinnen und Schüler, ohne auf eine Straße zu gelangen, an das Schulgebäude kommen.
9. Die Kreuzung Haupt-, Haager- und Löhestraße ist unübersichtlich und unfallträchtig.
Der Kreuzungsbereich der Heilsbronner Straße / Haager Straße / Hauptstraße und Wilhelm-Löhe-Straße verzeichnete in den Jahren 2017 bis 2021 insgesamt 7 Unfälle. Hierbei handelt es sich um kleinere Unfälle (u. a. Auffahrunfälle). Fußgänger waren in den Vorfällen nicht beteiligt. Die Situation vor Ort kann so zusammengefasst werden, dass es insgesamt 3 Fußgängerampeln unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich gibt und die Haager Straße über eine Verkehrsinsel verfügt. Die Zahl der Straßenquerungen von Kindern aus den einzelnen Quartieren bleibt bei einer Standortverlagerung zum Sportpark jedoch unverändert.
10. Qualität des Unterrichts hat nichts zu tun mit einem neuen Schulstandort oder Klassenräumen.
Grundsätzlich hat die Qualität des Unterrichtes nichts mit einem bestimmten Grundstück zu tun, außer das Grundstück liegt beispielsweise an einer stark befahrenen Straße. Das geeignete Grundstück muss lediglich über ausreichend Platz verfügen. Bei den Klassenräumen sieht dies jedoch anders aus. Auch die Ausbildung der bayerischen Lehrer sieht keinen Frontalunterricht als alleiniges Merkmal der Beschulung vor, sondern beinhaltet vielmehr die im Raumfunktionsbuch vorgesehenen zukünftigen Beschulungsformen (Marktplatzprinzip).
11. Ein Konzept der Marktplätze und eine jahrgangsübergreifende pädagogische Zusammenarbeit ist durchaus auch realisierbar in den teils erneuerten bzw. in neu errichteten Schulgebäuden am bisherigen Standort.
Die Aussage stimmt grundsätzlich. Jedoch muss hierzu festgestellt werden, dass im Falle der Sanierung der Grundschule die Funktionsbeziehungen nicht optimal hergestellt werden können. Der tiefgreifende Eingriff in die Bausubstanz führt zu erheblichen Mehrkosten. Auch im Falle eines kompletten Neubaus der Schule am bisherigen Standort muss aufgrund der geringeren Grundstücksgröße mehr in die Höhe gebaut werden, was die Herstellung der optimalen Funktionsbeziehungen erschwert.
12. Nach neuem Vorschlag auch ohne Containerzwischenlösung.
Im Falle einer Sanierung mit Teilneubau würde die Mittelschule neu errichtet werden, die Mittelschule umziehen und die Grundschule in die Räume der Mittelschule umziehen. Eine Containerlösung ist nicht notwendig. Im Falle eines vollständigen Neubaus ist nach aktuellem Stand notwendig, dass Teile der Schule über die Dauer des Baus in Containern untergebracht werden müssen.
13. Kosteneffektiv.
Wie bereits in früheren Informationen dargestellt, liegen die Kosten für eine Sanierung mit Teilneubau bzw. einem vollständigen Neubau zwischen 2 Mio. € und 4 Mio. € höher. Hierbei handelt es sich um Mehrkosten, welche wir aufgrund des aktuellen Planungsstandes nachweisen können. Dies bei einer gleichzeitigen nicht optimalen Umsetzung des Raumfunktionsbuches. Da der Freistaat Bayern nur die wirtschaftlichste Alternative fördert (Standort Sportpark) müssen die Mehrkosten vollständig von der Gemeinde getragen werden.
Klarstellung zum Flyer der Befürworter Sportpark
Aufgrund der zuletzt verteilten Flyer der Sportpark-Befürworter muss die Gemeindeverwaltung folgendes klarstellen:
1. Ökologische und nachhaltige Bauweise.
Hiermit ist das Ziel für den Bau definiert, jedoch ist dies an beiden Standorten möglich.
2. Verteuerung um 6 Mio. €
Die der Verwaltung vorliegenden Zahlen gehen aktuell von Mehrkosten aus, welche zwischen 2 Mio. € und 4 Mio. € liegen. Hierbei handelt es sich um Mehrkosten, welche wir aufgrund des aktuellen Planungsstandes nachweisen können. Da der Freistaat Bayern nur die wirtschaftlichste Alternative fördert (Standort Sportpark) müssen die Mehrkosten vollständig von der Gemeinde getragen werden.
3. Die Förderung fällt um so höher aus, je innovativer die Schule ist.
Die Förderung richtet sich nach dem Raumfunktionsbuch und den damit verbundenen förderfähigen pädagogischen Flächen.
4. Nachhaltigkeit am Sportpark.
Auch am alten Standort wird die Gemeindeverwaltung versuchen die Gebäude bestmöglich nachhaltig zu gestalten.
5. Raumfunktionsbuch nicht umsetzbar.
Das Raumfunktionsbuch ist auch bei einem Neubau oder einer Sanierung mit Teilneubau umsetzbar. Jedoch nicht in dem Umfang wie dies am Sportpark möglich wäre. Die Gemeinde müsste dann die entsprechenden Einschnitte definieren bzw. festlegen auf was verzichtet werden kann.
Klarstellung weitere Planungen für "alten" Standort
Zuletzt wurde immer wieder die Frage gestellt, was denn im Falle des Baus am Sportpark mit dem alten Grundstück passieren wird.
Hierzu kann klargestellt werden, dass es hierzu aktuell keinerlei Planungen gibt. Das Areal des aktuellen Standortes wurde in das zu beplanende Gebiet im Rahmen der ISEK-Erstellung (ISEK = integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) berücksichtigt um im dazugehörigen Verfahren im Rahmen der Bürgerbeteiligungen die möglichen Nutzungen zu erörtern.
Klarstellung Bauplanung und Planungsablauf
Aufgrund der am vergangenen Samstag stattgefundenen Gespräche an der Informationsveranstaltung möchte die Gemeindeverwaltung auf das Thema Bauplanung und Planungsablauf hinweisen. Hintergrund der Fragestellung an die Gemeindeverwaltung war sich die ändernde Planung in den vergangenen Wochen (veröffentlichte Pläne).
Die Gemeinde ist bei der Ausschreibung der Planungsleistungen an die HOAI gebunden (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Diese verfügt über die 9 Leistungsphasen. Um eine fertige Planung in Händen halten zu können ist mindestens der Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) notwendig. Die Gemeinde springt aktuell zwischen den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung). Hintergrund hierfür ist, dass aufgrund der sehr vielfältigen Diskussionen immer wieder neue Theorien aufgebaut werden, welche die Gemeindeverwaltung dann fachlich aufarbeitet ggf. aufarbeiten lassen muss.
Dieser Umstand macht es unmöglich, aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen zeitlichen Ablaufs bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, bis zum Bürgerentscheid am 22.05.2022 eine Planung als Grundlage vorzulegen, über die abgestimmt werden kann.
Dies bitten wir bei den weiteren Diskussionen zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird die Bürgerinnen und Bürger zeitnah über Entwicklungen, welche grundlegend für eine sachliche Entscheidung am 22.05.2022 notwendig sind, auf dem Laufenden halten.
Klarstellung Spielgeräte und Mülleimer
Aufgrund verschiedener Hinweise möchte die Verwaltung folgende Sachlagen klarstellen:
1. Es wird dargestellt, dass das Spielgerät am Sportpark in die Jahre gekommen sei. Hierzu kann festgestellt werden, dass das Spielgerät erst vor wenigen Jahren erneuert wurde.
2. Es entsteht offensichtlich für einige Betrachter der Eindruck, dass die Mülleimer nicht regelmäßig geleert werden und die Hundekottüten nicht in die Eimer geworfen werden bzw. nicht in die Eimer geworfen werden müssen. Hierzu muss klargestellt werden, dass die Mülleimer regelmäßig geleert werden und die Verwaltung möchte alle Bürgerinnen und Bürger anhalten diese auch zu nutzen.
Klarstellung zu Grünflächen und Skateplatz
Durch den Bau der Schule am Sportpark soll laut verschiedener Aussagen der Skaterplatz, der Bolzplatz, der Spielplatz und wertvolles Grün verloren gehen.
Die derzeitigen Planungen sehen zu diesen Punkten folgendes vor:
- Der Skaterplatz war nie Teil der Planungen und bleibt nach derzeitigem Kenntnisstand unverändert erhalten. Die entfernte BMX-Strecke soll nach den derzeit laufenden Arbeiten der Gemeindewerke wieder aufgebaut werden (letzteres zur allgemeinen Information).
- Als Ersatz für den entfallenden Bolzplatz ist geplant ein Kleinspielfeld neben der Einfachhalle aufzubauen. Dies ist dann unabhängig vom Schulbetrieb ganzjährig nutzbar bzw. bespielbar.
- Teile des Spielplatzes liegen außerhalb der beplanten Flächen und sind vom Schulneubau nicht betroffen. Nach Möglichkeit soll im Zuge des Schulneubaus der Spielplatz an Ort und Stelle aufgewertet und gleichzeitig auch der Schule für eine Nutzung zur Verfügung stehen. Ob, bzw. in welchem Umfang dies umsetzbar ist, kann aufgrund des sehr frühen Planungsstadiums derzeit noch nicht abschließend gesagt werden.
- Am Standort ist für die Bauleitplanung und zur Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ein artenschutzrechtliches Gutachten durchzuführen. In diesem Gutachten werden alle Grünflächen bewertet und entschieden, wie mit ihnen umzugehen ist. Seitens der Verwaltung wird derzeit davon ausgegangen, dass die Gehölze im Bereich des Spielplatzes in jedem Fall erhalten bleiben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann auch die Baumreihe an der südlichen Grenze des Sportparks erhalten bleiben.
- Am Bestandsgrundstück Friedrich-Bauer-Straße wird sowohl im Falle eines kompletten Neubaus als auch bei einer Sanierung der Grundschule und dem Neubau der Mittelschule der dortige Baumbestand entfernt werden müssen. Der im Zuge der Baumaßnahme entstehende Schaden an der Natur ist auszugleichen.
- Im Zuge einer Baumaßnahme am Sportpark ist in der aktuellen Planung angestrebt, einen Teil des notwendigen Ausgleichs durch die Anlage artenreicher Gehölze am Standort zu erbringen. Dadurch soll erreicht werden, dass die bereits vorhandenen Gehölzstrukturen zwischen Sonnenstraße und Dreifachturnhalle verlängert werden und die Durchgängigkeit für Insekten und Kleinsäuger in den örtlichen Grünflächen verbessert wird. Die als Bild dargestellten Freiflächenplanungen spiegeln den aktuellen Planungsstand in der Leistungsphase 2 wieder. Der Plan dient nur zur Veranschaulichung der Grundstückseinteilung und dem aktuellen Planungsstand, kann aber noch keine Grundlage zur Diskussion für einzelne Gehölze oder Ausführungsarten in der Freifläche sein.
Klarstellung - Plakat
Klarstellung - Baumbestand
Die Bürgerinitiative zum Erhalt des bestehenden Grund- und Mittelschulstandortes in Neuendettelsau erklärt auf ihrer Homepage (BÜRGERINITIATIVE zum Erhalt des bestehenden Grund- und Mittelschulstandortes in Neuendettelsau - "In Dettelsa wern die Leit edz sauer ..." - Flyer (), dass der Baumbestand am Sportpark entfernt werden wird sowie das im Falle der weiteren Nutzung des Schulstandortes in der Friedrich-Bauer-Straße der dortige Baumbestand (zur Reuther Straße hin) erhalten bleibt.
Dies ist nicht richtig.
- Der dargestellte Baumbestand im östlichen Bereich des Sportparks in Richtung Sonnenstraße bleibt bestehen. Dies wurde in bisher allen Planungen und Darstellung berücksichtigt.
- Im Falle einer Sanierung und dem Neubau der Mittelschule am Standort in der Friedrich-Bauer-Straße wird der Baumbestand nicht erhalten bleiben können. Grund hierfür ist, dass der Neubau der Mittelschule an der Reuther Straße erfolgen müsste. Der vorhandene Baumbestand wird bei einem Bau am alten Standort somit nicht bestehen bleiben können.
Klarstellung - Frischluftschneisen
Nachdem in den Diskussionen bzw. das Argument der Frischluftschneise bzw. Frischluftgewinnung immer wieder kommt möchten wir von Seiten der Gemeindeverwaltung auf Folgendes hinweisen:
Frischluftschneise sind ein zusammenhängendes und hindernisfreies Gebiet vom Umland bis ins Stadtgebiet, in dem Frischluft verfrachtet werden kann. Die Frischluftschneise muss möglichst weit weg von Straßen und Industriegebieten verlaufen, damit die Luft auf ihrem Weg in die Innenstadt sich nicht mit Schadstoffen anreichert (Lexikon der Geowissenschaften).
Frischluftschneisen (oder auch Frischluftbahnen) sind in Städten somit freigehaltene Flächen, die zur Versorgung der inneren Stadtbezirke mit zirkulierender Luft dienen. In diesen Gebieten werden Bebauungen (Gebäude, Dämme, Wälder usw.) gezielt unterbunden, um Frischluftströmungen zu ermöglichen. Sie sind ein wichtiges Instrument der Klimaregulierung in Großstädten.
Allerdings sind nicht alle Freiflächen als Frischluftschneisen geeignet. Der Luftstrom hängt von der Topographie (Geländeform) ab. Insbesondere Hanglagen eignen sich im Vergleich mit flachem Gelände oder Geländeeinschnitten in den Städten besser als Frischluftschneisen.
Damit werden in der Regel Frischluftschneisen in Großstädten definiert bzw. festgelegt, welche sich in einer Kessellage befinden und vor dem Kessel sich die Frischluftentstehungsgebiete (dichtes Gehölz zur Frischluftgewinnung) zur Versorgung der Stadt / Großstadt (z. B. Jena oder Ansbach) befinden.
Aufgrund der flachen Topographie am Sportpark und der Lage am Ort ist hier die Darstellung als Frischluftschneise schwierig, da die Frischluft nicht abfließt.
Klarstellung - Raumfunktionsbuch
Aufgrund der Diskussionen in den digitalen Foren möchte die Verwaltung das Thema „Raumfunktionsbuch“ aufgreifen und die Bürgerinnen und Bürger hierüber informieren bzw. auch die Entscheidungsgründe hierzu darstellen.
Zu differenzieren gilt es grundsätzlich zwischen einem vollständigen Neubau, unter Beachtung der dafür zur Verfügung stehenden Fläche, sowie dem Neubau der Mittelschule und der Sanierung der Grundschule.
Das Raumfunktionsbuch wurde in Zusammenarbeit mit der Schulfamilie und Vertretern aller Parteien im Gemeinderat erarbeitet. Das Raumfunktionsbuch für die Grund- und Mittelschule Neuendettelsau wurde damals gebäudeunabhängig erstellt. Näheres finden Sie hier auf der Homepage.
Es wird unter anderem in den Foren die Meinung vertreten, dass das Raumfunktionsbuch auch bei Sanierungen, wie eventuell im Falle unserer Grundschule, Anwendung finden kann. Pauschaliert geantwortet stimmt das. Jedoch muss man sich hierfür die genauen Bedingungen vor Ort ansehen und beurteilen.
- Um das Raumfunktionsbuch weitestgehend umsetzen zu können, ist eine komplette Entkernung der Grundschule, Veränderung am Tragwerk zur effektiveren Raumaufteilung sowie ein Anbau im östlichen Bereich notwendig.
- Der Bau der Fläche und die im Anschluss zu unterhaltende Gesamtfläche (Folgekosten) steigt aufgrund des notwendigen Anbaus an die Grundschule. Dies hat Mehrkosten zur Folge.
- Aktuell gibt es eine Idealplanung in Bezug auf die Raumfunktionen (hier: Beziehungen der Räume untereinander) sowie dem damit in Verbindung stehenden Flächenverbrauch (Nutzfläche v. s. Verkehrsfläche). Im Falle einer Sanierung der Grundschule wäre aufgrund des vorhandenen Baus und dem notwendigen Anbau die Raumbeziehungen zueinander nicht ideal umsetzbar und es würde dadurch mehr Verkehrsfläche entstehen, also Fläche welche nicht effektiv genutzt werden kann und Kosten in der Herstellung und im Unterhalt verursacht. Da durch das Kellergeschoss der Grundschule im Falle einer Sanierung und eines neuen Bauantrages die Rahmenbedingungen zur weiteren Nutzung als schulisch nutzbare Fläche nicht erfüllt werden können, würden weitere Flächen entstehen welche nicht förderfähig sind. Der Anteil der Verkehrsflächen steigt weiter.
- In Bezug auf die Förderung des Freistaates Bayern muss hier auf Folgendes hingewiesen werden: Es gibt keine pauschale %-Förderung für den Neubau oder die Sanierung, sondern es werden vielmehr die pädagogischen Nutzflächen anteilig gefördert. Das bedeutet, da bei einer Sanierung der Grundschule überwiegend mehr Verkehrsfläche entsteht, dass die Förderung dann im Verhältnis zu den Gesamtkosten geringer ausfallen wird und dies auch wieder Mehrkosten für die Gemeinde zur Folge hat.
- Auch wurde bei den Varianten am Altstandort noch nicht die Integration einer Mittagsbetreuung sowie des Hortes betrachtet. Bis 2026 muss es eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen für die Grundschulkinder geben. Der Hort in der Baustraße ist ein Provisorium und war nicht als Dauerlösung gedacht. Darüber hinaus müssen noch weitere Plätze geschaffen werden. Im Falle der Sanierung der Grundschule und des Neubaus der Mittelschule würde dies immer weiter den dort beschränkten Platz (Freifläche) einschränken und würde bei einer zwangsweisen Aufstockung der Gebäude zur Flächenschaffung (EG + 3 Obergeschosse) dazu führen, dass die Raumbeziehungen sich weiterhin verschlechtern.
Aus diesen Gründen heraus ist eine pauschalierte Aussage über die Umsetzung eines für Neuendettelsau erarbeiteten Raumfunktionsbuches im Falle einer Sanierung der Grundschule nicht einfach zu beantworten. Es müssen hier die verschiedenen Rahmenbedingungen (Einzelfallbetrachtung) beachtet und abgewogen werden.
Im Falle eines Neubaus am Sportpark würde das Raumfunktionsbuch vollständig umgesetzt werden, das Verhältnis Nutzfläche zu Verkehrsfläche wäre ideal, da ein optimierter Verkehrsflächenanteil umgesetzt werden kann (Förderanteil). Der Hort wäre mit untergebracht, incl. einer effektiven Mitnutzung der vorhandenen Flächen in der Schule, im Falle einer Erweiterung wäre die Schaffung von weiteren Hortplätzen am Sportpark durch die Erweiterung des Gebäudes unter Einhaltung der Vorgaben des Raumfunktionsbuches möglich.
Klarstellung - Mehrkosten
Die Befürworter des Standortes am Sportpark gehen in ihren Äußerungen davon aus, dass die Mehrkosten im Falle einer Sanierung bzw. eines Neubaus in der Friedrich-Bauer-Straße bis zu 6 Mio. € betragen kann.
Hier muss die Verwaltung darauf hinweisen, dass die aktuell rechnerisch nachweisbaren Kostenerhöhungen bei einer Verwirklichung am alten Standort zwischen 1,9 Mio. € und 3,8 Mio. € (Stand: März 2022) liegen. Eine Fortschreibung der Kostenvarianten läuft aktuell. Im Rahmen der Planungen in den Leistungsphasen 1/2 gibt es regulär eine allgemein anerkannte Kostenungenauigkeit von +/- 30%. Dies bitten wir zu beachten.
Briefwahlunterlagen online (29.04.2022)
Sie können ab sofort die Briefwahlunterlagen online beantragen
Brief an den Gemeinderat (14.03.2022)
Das Lehrerkollegium der Grund- und Mittelschule hat sich in einem Schreiben an den Gemeinderat zum aktuellen Planungsstand des Schulbaus geäußert. Sie finden den Brief hier: